Karl-Heinz Strache, seines Zeichens Ex-FPÖ-Boss, hat die Nase voll – zumindest was die Casino-Ermittlungen betrifft. Er will sich fortan nichts mehr gefallen lassen und holt nun zum Gegenschlag aus. Inzwischen haben ihm die Behörden sein Handy zwar wieder ausgehändigt, allerdings wehrt er sich mit aller Kraft dagegen, dass die darauf befindlichen Daten in die Ermittlungen gegen Strache und Co im „FPÖ-Novomatic-Deal“ einfließen. Auch gegen die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Razzien rebelliert er auf das Energischste. Alle das sei lediglich ein Rachfeldzug gegen ihn gewesen und hätte nur einen einzigen Grund gehabt – und zwar an seine Handy-Daten zu kommen. Diese Behauptung des ehemaligen Parteichefs wird vom aktuellen FPÖ-Boss Norbert Hofer unterstützt. Er mutmaßt ähnliche Beweggründe. 

Ermittlungen mit reichlich Zündstoff

Peter SidloDieser im Raum stehende Vorwurf mag sehr schwer drücken, aber das Mobiltelefon von Karl-Heinz Strache bietet darüber hinaus auch noch einen ganz anderen Zündstoff. Denn mittlerweile war ein erbitterter Streit unter den mit den Ermittlungen beauftragten Behörden ausgebrochen, wer eigentlich die Daten vom Strache-Handy auswerten darf und wer nicht. Sowohl das Bundeskriminalamt (BK), als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sahen die alleinige Kompetenz in den eigenen Reihen. Im Normalfall wäre tatsächlich das Bundeskriminalamt zuständig, allerdings fürchtet die WKStA, dass die ermittelnden Beamten der „Soko Ibiza“ befangen und obendrein zu ÖVP-nah sind. Clemens Jabloner, Vizekanzler und Justizminister wählte ein weises Urteil. Er entschied, dass das BK mit der Auswertung befasst sein sollte, allerdings unter der Aufsicht, beziehungsweise dem „Dabeisein“ des WKStA. Hier greift er auf die Bundeverfassung zurück in der steht: „Den öffentlich Bediensteten ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet.“

Unverhältnismäßige Sicherstellungen

Nun hat sich Karl-Heinz Strache offiziell beschwert, denn obwohl er sein Handy wieder bekommen hat, verfügt er nicht mehr allein über seine Daten. Die Behörden haben sich Kopien davon gezogen und sind nun mit dem Sichten und der Auswertung beschäftigt. Ob und wenn ja, wie diese Daten dann zu den Beweismitteln gezählt werden dürfen ist aktuell noch unsicher. Im Moment sind die Behörden gezwungen abzuwarten, ob Strache mit seiner offiziellen Beschwerde in dieser Angelegenheit erfolgreich sein wird, oder nicht. Diese Beschwerde wurde selbstverständlich nicht von ihm persönlich verfasst, sondern von seinem Anwalt Johann Pauer. Er hat sie so formuliert, dass man Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung einlegt, da sie nicht rechtmäßig war. Hierbei führt er vier Gründe an.

  1.   Bei dem „FPÖ-Novomatic-Deal“ hätte es sich überhaupt nicht um ein Amtsgeschäft gehandelt und daher sei auch der Bestechlichkeits-Tatbestand gar nicht vorhanden.
  2.   Peter Sidlo würde schließlich für sein Geld arbeiten und hätte durch all das somit gar keinen Vorteil erzielt. 
  3.   Ganz und gar nicht plausibel sei auch diese ominöse anonyme Anzeige
  4.   Bei den entsprechenden Sicherstellungen sei es komplett unverhältnismäßig zugegangen.

Punkt 4 erklärt er damit, dass „....die Beamten bei der Razzia in Straches privaten Räumen nur Dinge mitnehmen hätten dürfen, die "ausdrücklich auf den angenommenen Tatzeitraum beschränkt" gewesen wären.“ Jetzt ist das Wiener Oberlandesgericht zuständig und muss über die eingelegte Beschwerde entscheiden. Von dieser Entscheidung wird dann auch abhängig sein, ob Straches mobile Daten Verwendung finden dürfen oder auch nicht. 

Schleppende Ermittlungen

 Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, geht es auch aus anderen Gründen bei den Ermittlungen nur schleppend weiter. Von der 14-köpfigen Soko Ibiza wurde ein Ermittler wegen des mutmaßlichen „Anscheins der Befangenheit“ abgezogen. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärt dazu: „Wir haben herausgefunden, dass einer der Ermittler vor Beginn der Untersuchungen eine SMS an eine Person, die Gegenstand der Untersuchungen ist, geschickt hat.“ Diese Textnachricht erhielt Karl-Heinz Strache am Tag seines Rücktritts. Der Ermittler soll am 18. eine „aufmunternde Botschaft“ an den damaligen FPÖ-Chef geschickt haben. Exakt an dem Tag, an dem Strache seinen Rücktritt als Parteichef und auch als Vizekanzler bekannt gab und genau einen Tag nach den spektakulären Ibiza-Video-Veröffentlichungen. Vom Innenministerium wird diese SMS nicht bestätigt. Andererseits gibt es Informationen darüber, dass der ermittelnde Beamte das Ministerium selbst über diese SMS informiert haben soll – und zwar schon bevor er zur Soko ibiza kam. Und dann soll eben dieser Beamte wegen einer Fortbildungsmaßnahme um sein Ausscheiden ersucht haben.

Worum geht es hier eigentlich?

Die News zum Thema werden immer bizarrer, und damit man hier nicht komplett den Überblick verliert, noch einmal kurz zusammengefasst, worum es hier eigentlich geht.

Karl-Heinz Strache – zum damaligen Zeitpunkt noch FPÖ-Parteichef und obendrein österreichischer Vizekanzler sowie Johann Guderus, der damalige Clubchef der FPÖ und auch Hubert Fuchs (damals auf dem Posten des Finanzstaatssekretärs) handelten mit dem Novomatic-Unternehmen einen Deal aus: Sofern Peter Sidlo (FPÖ) von der Casinos Austria AG (CASAG) in den Finanzvorstand gehievt wird, wurden dem Glücksspielkonzern Casino-Lizenzen in der Hauptstadt versprochen und darüber hinaus auch noch nationale Online Gaming Lizenzen für österreichische Online Casinos. Trotz verschiedener Personalgutachten wurde Sidlo tatsächlich Finanzvorstand der CASAG, auch wenn er bis heute für ungeeignet gehalten wird. Peter Sidlo hingegen hält sich für den Richtigen und erhält Rückendeckung vom Aufsichtsratschef der CASAG.