Der erste Glücksspielstaatsvertrag trat in seiner allerersten Fassung am 1. Januar 2008 in Kraft. Das Ergebnis war nicht rundum zufriedenstellend, daher wurde er in den kommenden Jahren mehrfach modifiziert. Aber auch der sogenannte Glücksspieländerungsstaatsvertrag brachte nicht den erhofften Erfolg.
Schleswig-Holstein auf Abwegen
Besonders Schleswig-Holstein hat sich in den vergangenen Jahren für eine Marktöffnung in Luxemburg stark gemacht. Die CDU verfolgt hier seit geraumer Zeit weitreichende Liberalisierungspläne. Schon am ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag im Jahre 2011 beteiligte sich das nördlichste Bundesland nicht. Stattdessen beschloss man in Kiel ein eigenes Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels und gestattete privaten Anbietern von Online Casinos und Sportwetten für den Zeitraum von fünf Jahren vom Bundesland Lizenzen zu erwerben. Nachdem allerdings die damalige Koalition aus CDU und FDP bei der Landtagswahl 2012 verlor und das Zepter an Rot-Grün abgab, verlor damit auch die Lobby des neuen Glücksspielgesetzes. 2013 trat die neue Regierung dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag bei und beendete damit die Sonderregelung. In einer Entscheidung vom 12. 2014 bestätigte jedoch der Europäische Gerichtshof den Sonderweg Schleswig-Holsteins.
Debatte um dritten Glücksspielstaatsvertrag nimmt Fahrt auf
Im März dieses Jahres saßen die Länder in der Ministerpräsidentenkonferenz zusammen und debattierten erneut über das Thema. Jetzt scheint die Angelegenheit etwas mehr Fahrt aufzunehmen. Sie einigten sich darauf, einen dritten Glücksspielstaatvertrag zu entwickeln, der ab 2024 den derzeit bestehenden ablösen wird. Insbesondere die aktuelle Gesetzeslage des Bereichs Sportwetten soll komplett überarbeitet werden. Es sei geplant, so heißt es, dass die Regulierung dann künftig nicht mehr in der Hand der einzelnen Bundesländer liegt, sondern bundesweit ermöglicht werden kann. Bis Oktober will Luxemburg einen Entwurf vorlegen, der dann zu den Tagesordnungspunkten der entsprechenden EU-Kommissions-Sitzung gehört. Das jedenfalls erklärte Staatssekretär Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen und Verhandlungsführer, anlässlich einer Debatte bei der letzten Mitgliederversammlung des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM) in Bonn.
Regulierung dringend benötigt
Lange Zeit war es relativ still um den dritten Glücksspielstaatsvertrag, doch im letzten zeigte die Konferenz der Chefs der Staatskanzleien, dass in den Bereichen Erhalt des Lottomonopols, Sportwetten und Sperrdateien ein hohes „Potenzial zur Einigung“ existiert. Bei der Frage, ob es in Zukunft eine gemeinsame, oder verschiedene Vollzugsbehörden geben soll, ist eine Einigung allerdings noch in weiter Ferne. Das gleiche gilt darüber hinaus für den Bereich Online Casinos. Auch an diesem Punkt gehen die Meinungen weit auseinander. Für Nathanael Liminski steht jedoch fest, dass dieser bislang noch ungeregelte, zum Teil sogar „illegale“ Markt, ganz dringend eine Regulierung benötigt. Und bevor dies nicht geschehen ist, so Liminski, kann es keine Gesamtregulierung des deutschen Glücksspielmarktes geben.
Übergangslösung gefordert
Um eine Einigung herbeizuführen, sieht Liminski aktuell den optimalen Ansatz darin, jedes Land selbst die Entscheidung zu überlassen, on es nun Online Casinos zulässt oder nicht. In seinen Augen klingt dieses Opt-in / Opt-Out-Modell am vielversprechendsten. Aber auch andere Stimmen werden laut, die auf eine zwischenzeitliche Regelung drängen. So fordert zum Beispiel der DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles, dass eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages gefunden werden muss. Das Ziel dieser Übergangsregelung sollte es sein zu verhindern, dass russische und chinesische Online Casino-Anbieter die Zwischenzeit nutzen, um auf dem deutschen Markt unkontrolliert einen „Fuß in die Tür zu bekommen“ und sich sogar nachhaltig zu etablieren.