Jeder Lottospieler träumt davon, den ganz großen Jackpot abzuräumen. Einem Lottospieler in Frankreich ist das gelungen. Der Hauptgewinn von 168 Millionen Euro im Euro Jackpot war endlich geknackt! So hohe Jackpots gibt es nicht einmal in den besten Online Casinos. Doch der Mann hatte den Lottoschein verloren. Die glückliche Finderin zeigte sich nicht besonders kooperativ und wurde am Ende dann doch belohnt.
Lottoschein verliert wertvolle Lottoschein – glückliche Finderin
Man stelle sich das nur einmal vor: Die Lottoziehung findet statt und man erkennt, dass die eigenen Zahlen gezogen werden. Doch dann wird plötzlich klar, dass der Lottoschein nicht mehr da ist. Was tun? Bei einem kleinen Lottogewinn wäre das vielleicht noch zu verkraften, aber der Mann, der diese Geschichte erlebte, hatte den Eurojackpot geknackt und einen Gewinn von 168 Millionen Euro in Aussicht. Kaum zu glauben, aber tatsächlich wahr! In Frankreich ist das einem Mann passiert. So nah sind ein großer Glücksmoment und akute Depression wohl nur selten beieinander. Vermutlich passiert es vielen Menschen, dass sie ihren Lottoschein verlieren oder verlegen. Aber da es nur wenige Gewinner gibt, fällt so etwas nur selten ins Gewicht. Doch an dieser Geschichte wird deutlich, wie wichtig es ist, den Lottoschein gut aufzubewahren. Ansonsten kann es zu unangenehmen Folgen kommen. Das gilt besonders dann, wenn die Finderin des wertvollen Lottoscheins kein Interesse daran hat, auf ihren wertvollen Fund zu verzichten.
Eine nicht näher beschriebene Dame fand irgendwann den Lottoschein des glücklichen Eurojackpot-Gewinners. Sie tat dann das, was wohl viele in dieser Situation auch tun würden: Sie ging in eine Lottoannahmestelle und verlangte die Herausgabe des Gewinns. Doch leider hatte die Dame offensichtlich keine Ahnung vom Lotto, denn es reicht nicht aus, nur den Lottoschein zu haben. Das mag früher einmal bei vielen Lotterien der Fall gewesen sein, aber in der heutigen Zeit ist der Lottoschein immer auch mit der Identität des Lottospielers verbunden. In Frankreich gilt, dass der Lottospieler den Lottoschein vorlegen und seine Identität nachweisen muss. Normalerweise ist das natürlich kein Problem, aber bei einem gefundenen Lottoschein ist es natürlich unmöglich, beide Forderungen zu erfüllen. Durch den Versuch, den Lottogewinn zu kassieren, wurde aber zumindest bekannt, dass der Lottoschein überhaupt noch existierte. Vermutlich hätten an dieser Stelle nun die meisten Menschen den Lottoschein einfach an den glücklichen Gewinner zurückgegeben und darauf gehofft, einen üppigen Finderlohn zu bekommen. Doch die Dame stellte sich stur und sah überhaupt nicht ein, den Lottoscheins zurückzugeben.
Lottogesellschaft löst den Konflikt vernünftig
Um schlechte Presse zu vermeiden, bot sich die zuständige Lottogesellschaft als Vermittler an zwischen dem Lottogewinner und der Lottoschein-Finderin. Am Ende kam ein Kompromiss raus, mit dem beide Parteien gut leben können. Die Dame erhielt 12 Millionen Euro vom Gewinner. Das ist ein stattlicher Lottogewinn für eine Frau, die gar nicht im Lotto gespielt hat. Für den Eurojackpot-Gewinner bleibt immer noch mehr als genügend Geld übrig, sodass auch auf dieser Seite sicherlich kein großer Ärger vorhanden ist. Immerhin hätte der Mann besser auf seinen Lottoschein aufpassen können. Auch wenn die verbliebenen Summen für beide Beteiligten am Ende kleiner sind als der ursprüngliche Gewinn, handelt es sich doch in beiden Fällen auch um lebensverändernde Beträge. Auch 12 Millionen Euro sind mehr als genug, um nie mehr im Leben arbeiten zu müssen. An diesem Punkt hätte die Geschichte eigentlich vorbei sein können, aber wenn es um Geld geht, gibt es immer noch eine Institution, die sofort darüber nachdenkt, eigene Ansprüche anzumelden: das Finanzamt. Kaum hatten sich die beiden Streithähne geeinigt, klopfte das Finanzamt bei der Dame an und wollte einen Anteil vom Gewinn in Form von Steuern haben.
Finanzamt wird von Gericht enttäuscht
Der Grund, warum die Geschichte, die schon einige Jahre alt ist, im Moment wieder durch die französischen Gazetten läuft, ist ein aktuelles Gerichtsurteil. Das Verwaltungsgericht in Paris hat geurteilt, dass das Finanzamt keine steuerlichen Ansprüche stellen kann. Die Begründung des Finanzamts war allerdings nicht dumm: Da es sich bei den 12 Millionen Euro nicht um einen Lottogewinn gehandelt habe, sei es auch nicht möglich, die Summe steuerfrei zu kassieren. Immerhin wollte das Finanzamt 4,3 Millionen Euro haben. Zwar wäre dann immer noch ein schöner Betrag übrig geblieben. Aber es fällt nicht schwer sich vorzustellen, dass die Dame, die schon große Probleme damit hatte, den fremden Lottoscheins zurückzugeben, über die Aktionen des Finanzamts nicht besonders amüsiert war.
Doch das Verwaltungsgericht in Paris folgte nicht der Begründung des Finanzamtes und überließ der Gewinnerin die gesamte Summe steuerfrei. Ein anderes Urteil hätte dazu geführt, dass am Schluss dann nicht nur zwei Gewinner den Eurojackpot unter sich aufgeteilt hätten, sondern drei: Der echte Gewinner, die Lottoschein-Finderin und der französische Staat. Aber soweit wollte ist das Verwaltungsrecht in Paris dann doch nicht kommen lassen. Und irgendwie ist es auch richtig, denn letztlich handelt es sich doch auch bei den 12 Millionen Euro, die der Dame zugesprochen wurden, um nichts anderes als einen echten Lottogewinn, auch wenn sie nicht die eigentliche Lottogewinnerin war.