Jetzt soll es funktionieren: Die Netzsperren für ausländische Glücksspiel Anbieter in der Schweiz. Glaubt man der Meldung der zuständigen Behörden, dann sind jetzt endlich alle technischen Schwierigkeiten behoben. Aber so richtig rund läuft es immer noch nicht. Die Spielbankenkommission hat u.a. eine „Stop“-Seite eingerichtet und die Umleitung darauf klappt noch nicht zuverlässig. Am 1. Juli dieses Jahres traten neue Bestimmungen in Kraft. Diese sollten den Zugang für in der Schweiz nicht bewilligte Online Spiele Angebote einschränken. Für diese Sperrung waren bestimmte technische Voraussetzungen notwendig, die den entsprechenden Fernmeldedienstanbietern bereits einen Monat zuvor mitgeteilt wurden.  

Online Casinos Schweiz | Die Situation hat sich beruhigt

Schweiz CasinoDie erste Liste eine Sperrung betreffend wurde am 3. September 2019 veröffentlicht. Am 15. Oktober 2019 folgte dann die zweite. Die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) arbeitet seitdem sehr analytische und plant, noch vor dem Jahresende eine dritte Sperrliste zu veröffentlichen. Das sagt zumindest Marjorie Perusset, die bei der ESBK für Kommunikation zuständig ist. Mehr oder weniger einwandfrei funktioniert diese Sperrung aber erst seit kurzem. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die es seit geraumer Zeit regelmäßig versucht, sich bei verschiedenen Anbietern „einzuwählen“. Mittlerweile sind die illegalen Online Spiele Angebote aber nicht mehr erreichbar, die in der Sperrliste aufgeführt wurden. Marjorie Perusset sagte auf Anfrage: „Am Anfang haben tatsächlich einige Fernmeldedienstanbieter technische Schwierigkeiten angetroffen.“ Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist froh darüber, dass sich „... die Situation inzwischen beruhigt“ hat. Ob es darüber hinaus noch weitere technische Probleme gibt, kann die ESBK nicht sagen, denn dahingehend ist sie nicht informiert worden, sagt Frau Perusset und weist darauf hin, dass es sehr viele Reaktionen von Spielern gegeben hat: „Meist von solchen, die von der Gesetzesänderung keine Kenntnis hatten oder nicht wussten, dass das von ihnen benutzte Spiel nicht erlaubt war.“

Können Netzsperren umgangen werden?

Dass die Umleitung auf die „Stop“-Seite der ESBK nicht immer fehlerfrei funktioniert, liegt zum Teil an den Einstellungen des Browsers und ist darüber hinaus auch abhängig von den jeweiligen Sicherheitseinstellungen. Eigentlich sollen Gamer, die illegale Anbieter von Glücksspielen aufrufen, ganz automatisch auf die Website stoppage-bgs.esbk.admin.ch umgeleitet werden. Das war zumindest das vorgegebene Ziel. Die Spieler sollten dann auf dieser Seite darüber aufgeklärt werden, dass die von ihnen aufgerufene Website in der Schweiz nicht bewilligt ist, da sie „nicht zugelassene Geldspielangebote“ enthält. Dort heißt es: „Es besteht keine Gewähr für eine sichere, transparente und sozialverträgliche Spielabwicklung.“ Aus diesem Grund sei der Zugang zu dieser Seite nicht möglich, beziehungsweise gesperrt.

Parallel wird auf legale Angebote verwiesen, die die „interkantonalen Wett- und Lotteriekommissionen sowie die ESBK bewilligt haben“. Die Erträge, die die bewilligten Anbieter erzielen, sollen zum größten Teil der Allgemeinheit zugute kommen und an Kultur, Sport sowie die AHV fließen. 

Im Parlament hatten diese Netzsperren für viel Wirbel gesorgt und sind auch auf massiven Widerstand gestoßen. Gerade von den bürgerlichen Jungparteien hagelte es Proteste. Sie ergriffen das Referendum gegen diese Gesetzesvorlage. Finanziell unterstützt wurde das Referendum dann auch von ausländischen Glücksspiel-Anbietern. Allerdings blieb es ohne Erfolg. Das neue Geldspielgesetz wurde durch annähernd 73 % Ja-Stimmen im 2018 vom Stimmvolk angenommen. Vergeblich waren die gegnerischen Stimmen, die vor einem Präzedenzfall gewarnt hatten: „.. wenn die Netzsperren gegen Online-Spielangebote erst in Kraft sind, wird weiteren Beschränkungen im Internet Tür und Tor geöffnet.“

Das neue Geldspielgesetz gilt seit Anfang dieses Jahres und die Bestimmungen zu den Netzsperren traten am 1. Juli 2019 in Kraft. Das Heißt: Online Geldspiele sind zulässig, sofern sie über eine Bewilligung verfügen und die jeweiligen Anbieter ihren Firmensitz in der Schweiz haben. Dazu muss man sagen, dass sich diese Netzsperren offenbar relativ leicht umgehen lassen, denn laut einer Studie der Universität Bern zufolge sind in der Vergangenheit bis zu 250 Millionen Schweizer Franken jährlich an Glücksspiel-Anbieter aus dem Ausland geflossen.  

Anfängliche Blamage kam Kritikern wie gerufen

Zunächst einmal glichen das neue Geldspielgesetz und die damit einhergehenden Netzsperren einer Blamage (musiclx.lu berichtete). Es ging schon damit los, dass kurz nach in Kraft treten, der Bund eine Website veröffentlichte, die über sämtliche Neuerungen informieren sollte. Klickte man die Seite an, erschien über einen langen Zeitraum nur das Wort „Testpdf“. Die Behörde hatte eine leere PDF-Datei ins Netz gestellt, anstatt die angekündigten Spezifikationen die neuen Netzsperren betreffend.„In unserem Schreiben, welches wir gestern an die Internet Provider gesendet haben, ist klar vermerkt, dass die Dokumente auf der Webseite während der Testphase vom 14. bis 30. 2019 abrufbar sein werden. Aus diesem Grund wurden die technischen Spezifikationen, auf welchen auch der Link zu unserer Webseite steht, vorab als Anhang an das gestrige Schreiben beigefügt,“ ließ die ESBK damals in einer Stellungnahme verlauten. Das änderte nur nichts daran, dass die ESBK ihrer Informationspflicht nicht nachkam. Diese Blamage kam für Kritiker wie gerufen, da sie ohnehin das freie Internet durch diese Netzsperren gefährdet sahen. Gnadenlos wurde daraufhin der Fauxpas der Eidgenössischen Spielbankenkommission in sozialen Netzwerken ausgeschlachtet.