Natürlich ist schon viel über den neuen Glücksspielstaatsvertrag berichtet worden: über Vor- und Nachteile, und viele der Beteiligten haben Stellung bezogen. Für manche ist er ein großer Wurf, für andere der Untergang des Abendlandes. Es scheint so, als wäre keiner wirklich ganz glücklich mit dem Ergebnis, außer denjenigen, die ihn auf den Weg gebracht haben. Aber es bleibt ihnen ja auch nicht viel Anderes übrig. Wer kritisiert sich schon gern selbst. Aber was denkt denn nun das „gemeine Volk“ über die Reform des Glücksspielstaatsvertrages? Was ist erfreulich und was sind die Bedenken?  

Skepsis der Datenschützer gegenüber neuem Glücksspielstaatsvertrag

datenschutzZu einem der zentralen Punkte des neuen Staatsvertrags zählt sicherlich die Implementierung eines Spielerkontos. Dies ist in Zukunft für jede Aktion notwendig, d.h. bevor man überhaupt eine Wette abschließen kann, ist eine Erfassung von Nöten. Es werden Name, Wohnsitz und Geburtsdatum in einem Konto abgefragt. Jede Wette wird somit erfasst – laut dem neuen Entwurf soll dabei ein Limit von 1.000 Euro im Monat gelten – und selbst nach Kündigung eines Kontos, werden die Daten noch über fünf Jahre lang gespeichert. Die Medien sprechen in diesem Zusammenhang schon von einer „Totalüberwachung des Online-Glücksspiels“ (FAZ) oder einer „riesigen Überwachungsdatei für jeden Spieler“ (Bild). Aber selbst bei Datenschützern findet der Entwurf keinen breiten Zuspruch.

Helga Block, die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte, kritisiert die mangelnde Differenzierung der Daten. Es werden nämlich alle Daten sämtlicher Spielerinnen und Spieler gespeichert und nicht nur derjenigen, die als süchtig oder suchtgefährdet gelten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung spricht von 0,3 % Spielsüchtigen und 0,5 % Gefährdeten. Damit würden also über 99% Daten von Wettern gesammelt, die überhaupt keine Probleme oder Schwierigkeiten mit dem Wetten hätten. Eine Überwachung, die nicht ganz nachzuvollziehen ist. Block sieht hierin einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht mit großer Streubreite. Darüber hinaus sieht sie in diesem Vorgehen kein angemessenes Instrument um eine wirksame Spielersuchtbekämpfung zu gewährleisten. 

Und wie steht es um des Volkes Willen?

Dazu hat der Behördenspiegel eine Umfrage bei dem Institut dimap in Auftrag gegeben, bei dem repräsentativ 1.000 Bundesbürgerinnen und –bürger befragt wurden. 

In einer ersten Frage ging es um darum, wie die Reglementierung auf 1.000 Euro pro Monat und Spieler gewertet wird. Demnach sprachen sich 60% gegen eine solche Reglementierung aus, da diese als zu weitgehend betrachtet wird. 35% hielten sie für angemessen und 5% hatten keine Meinung dazu. Es wurde gleichzeitig nach der Parteiausrichtung gefragt und dabei ergab sich folgendes Bild. Die größte Ablehnung brachten Wählerinnen und Wähler der AfD mit 74% dem Reformvorschlag entgegen. Auf geringste Ablehnung stieß der Vorschlag auf Wählerinnen und Wähler Der Linken mit 52%. Selbst die Anhänger der Partei der Grünen mit 57% sahen den Entwurf noch kritischer als Anhänger der SPD mit 55%. Die Wählerschaft der CDU/CSU und FDP tendierte zu einer größeren Ablehnung mit 60% bzw. 65%.

Bei einer zweiten Frage ging es um die Erfassung der Daten in einer zentralen Datenbank. Auch hier überwiegt die Skepsis bei einem Großteil der Befragten. 65% der Befragten stellten sich gegen eine Erfassung in einer zentralen Datenbank. 31% waren dafür und 4% machten keine Angaben. Wie auch schon bei der ersten Frage, wurde auch hier wieder nach Parteien aufgeschlüsselt. Dabei ergab sich folgendes Resultat: 75% der Anhänger der FDP stellten die größten Skeptiker, gefolgt von Anhängern der AfD mit 72%. Linke und Grünen Sympathisanten kamen auf 64% bzw. 65% und bezeugten damit auch eine große Skepsis. Erstaunlicherweise hatten die Anhänger der SPD mit 55% die geringsten Bedenken gegen eine Sammlung in einer zentralen Datenbank. Immerhin 59% der CDU/CSU sahen es als bedenklich. 

In einer dritten Frage wurde abgefragt, wie groß die Gefahr angesehen wird, dass die persönlichen Daten der Spieler zu einem anderen Zweck als der Vermeidung von Spielsucht benutzt werden. 72% aller Befragten sahen die Gefahr als sehr groß an. 23% als eher gering und 5% machten keine Angaben. Das Misstrauen in die Verwendung der Daten ist also sehr hoch. Am misstrauischsten waren die Anhänger der Linken mit 82%. Dort sieht eine überwältigende Mehrheit eine Gefahr in der Datenerhebung und deren Nutzung. Auch die Anhänger der AFD sind zu 79% eher skeptisch. Das größte Vertrauen erfährt die Datenerhebung noch bei Wählerinnen und Wählern der CDU/CSU mit 58%. Grüne und SPD sind auch mehrheitlich kritisch eingestellt mit 73% bzw. 68%. Also kein gutes Zeugnis für die Datensammler, denen eher grundsätzlich nicht getraut wird. 

Eine letzte Frage thematisierte die Gefahr eines Hackerangriffes auf die Datenbank um die persönlichen Daten der Spielerinnen und Spieler zu missbrauchen. Überwältigende 84% stuften die Gefahr als sehr groß ein. Nur 13% sahen sie als eher gering an. Und 3% machten keine Angaben. Dabei herrschte bei allen Anhängern sämtlicher Parteien eine große Sorge. 88% der Grünen, 87% der AfD, 85% der Linken, 84% der FDP, 81% der SPD und 76% der CDU(CSU waren sich einig, dass die Daten bei einem Hackerangriff nicht besonders gut geschützt sind bzw. eine generell große Gefahr besteht. 

So eine richtige Begeisterung kommt also bei der Bevölkerung in Bezug auf die neue Reform des Glücksspielstaatsvertrags nicht auf. Besonders in Bezug auf Datensammlung und Datensicherheit herrscht eine große Skepsis. Da gilt es eventuell noch einmal Bedenken ernst zu nehmen und nach zu bessern.