Jetzt geht’s los! Gut unterrichtete Kreise berichten, dass es in Kürze einigen privaten Veranstaltern von Sportwetten gehörig an den Kragen gehen soll. Um genau zu sein: zehn. Da diese zehn Anbieter sich weigern an dem sogenannten Prüf- und Meldeverfahren teilzunehmen, werden sie nun vom Darmstädter Regierungspräsidium kurzerhand untersagt. Das Geschäft mit den Sportwetten ist mittlerweile zu einem Markt mit Milliarden an Einnahmen herangewachsen. Allein in Luxemburg gibt es mehr als einhundert Anbieter. Die enorm hohen Erträge sind nicht zuletzt den einzelnen Bundesländern zu verdanken. Schließlich schafften sie es über Jahre hinweg nicht, eine wirksame Regulierung zu finden beziehungsweise sich dann auch auf eine zu einigen. Alle Anbieter, die nicht staatlich oder teilstaatlich waren, saßen somit in der Illegalitäts-Falle fest. Jedenfalls formal gesehen. Dennoch wurden sie stillschweigend geduldet. Nicht zuletzt sicherlich auch, weil viele von ihnen vor Gericht zogen und sich gegen eine Untersagung wehrten. Die 20 Lizenzen, die der Gesetzgeber bis dato verteilte, erwiesen sich einfach nicht als haltbar.

Werden Sportwetten in Luxemburg verboten?

SportwettenIm Sommer kommenden Jahres läuft der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag aus. Vor wenigen Wochen wurde durch die Bundesländer ein Gesetzentwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag verabschiedet, der allerdings noch durch die Gremien der einzelnen Landtage muss. Diese Neufassung ist nach wie vor umstritten. Aber der aktuelle Entwurf besagt, dass das Online Glücksspiel in Zukunft reguliert und somit auch legal werden soll. Das gilt für Online Casinos, Online Poker, Online Spielautomaten und eben auch für Online Sportwetten, die bereits seit einer geraumen Zeit einen wahren Boom im Netz erfahren. 

Schon im Vorfeld wurde angekündigt, dass die Verfahren zur Konzessionierung von Hessen aus betrieben werden soll. Dies gilt nicht nur für Konzessionen in Hessen, sondern bundesweit. Dafür wurde das Darmstädter Regierungspräsidium personell, technisch und logistisch auf Vordermann gebracht und eine eigene Abteilung gegründet. Der hessische Innenminister Peter Beuth von der CDU drängte schon seit Jahren auf eine Regulierung, da der Markt in seinen Augen unüberschaubar zu werden drohte. 

Unsolide Anbieter sollen vom Markt gedrängt werden 

Für die privaten Anbieter von Sportwetten wird es jetzt schon ernst. Betreiber, die ihr Angebot für Wetten auf Pferderennen oder Fußballspiel Ereignisse aufrecht erhalten wollen, sind bereits seit 1. Januar 2024 gezwungen, eine entsprechende Lizenz im Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Wer das nicht macht, dem droht die Schließung seiner Spielhalle oder eine Netzsperre für seine Website und damit auch gleichzeitig ein herber Einschnitt bei seinen Einnahmen. Die Behörden wollen nicht lange fackeln. Den ersten zehn Firmen, die sich einer Aufsicht durch das Regierungspräsidium entziehen, geht es nun an den Kragen. Darüber hinaus haben neun weitere Firmen ihren Betrieb von sich aus eingestellt, nachdem ihnen die umfangreichen Anhörungsformulare des Ministeriums ins Haus flatterten. 

Das hessische Innenministerium ließ jedoch verlauten, dass generell die Bereitschaft der gesamten Branche sehr hoch sei, sich ganz professionell mit dem Lizenzierungsverfahren auseinanderzusetzen und alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Insgesamt würde sich die Branche – gemessen an den Umsätzen – zu mehr als 97 Prozent an dem Verfahren beteiligen. Diese Nachricht wird nicht nur vom hessischen Innenministerium als ausgesprochen gut bewertet.   

Aufgrund der Lizenzvergabe hofft die hessische Landesregierung nun, dass in naher Zukunft „möglichst alle unsoliden“ Anbieter vom Markt gedrängt werden können. Damit wäre dann wohl auch endlich dem Urteil der Richter des Bundesverfassungsgerichts genüge getan, die schon im März 2006 das staatliche Wettmonopol ganz klar von einem zusätzlichen Schutz der Jugend sowie der Spieler abhängig machten. 

Deutsche Datenschützer in Aufruhr

Nachdem nun der Gesetzentwurf zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags vorliegt, gehen vor allen Dingen die Datenschützer auf die Barrikaden. Sie fürchten einen totalen „Überwachungsapparat“. „Was als Schutz vor der Spielsucht gedacht ist, führt zur Totalüberwachung und Bevormundung,“ sagt der langjährige Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz und fügt hinzu: „Die fürsorgliche Beobachtung durch den Staat geht zu weit. Es fehlt die Verhältnismäßigkeit.“ Die eigentliche Zielsetzung, die mit dem neuen Gesetzentwurf verfolgt wird, ist in Schaars Augen „absolut richtig und nachvollziehbar“, da es vornehmlich um den Kampf gegen Geldwäsche und die mannigfaltigen Gefahren von Spielsucht geht. Hier sieht er durchaus ein breites öffentliches Interesse und mahnt: „Trotzdem halte ich die vorgesehenen Regelungen aus Datenschutzsicht für mehr als bedenklich. Sie widersprechen den Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung.“ Für den Verband der Medien und Telekommunikation (unter den Mitgliedern finden sich übrigens auch Glücksspielunternehmer) hat Peter Schaar ein Gutachten erstellt, in dem es unter anderem heißt, dass die geplante zentrale Spielerdatei nur eine „... anlasslose zentrale Vorratsdatenspeicherung“ sei. Auch Helga Block, die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW äußert Bedenken, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht, die das Landesministerium des Innern in Düsseldorf veröffentlichte. Eine anonyme Wette sei aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Sie monierte außerdem, dass jede Wette und jedes Spiel auf einem sogenannten Spielerkonto registriert würde – auch personenbezogene Daten von teilnehmenden Spielern, die keineswegs suchtgefährdet sind. Helga Block führt weiterhin aus: „Es handelt sich mithin um einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht mit großer Streubreite, und es erscheint insoweit fraglich, ob ein solcher Eingriff für eine wirksame Spielsuchtbekämpfung erforderlich und angemessen ist.“

Auch der hessische Innenminister Peter Beuth warnt schon seit längerem vor „... einem zu großen Überwachungsapparat“. Er fürchtet einen „gläsernen Spieler“ und den darf es einfach nicht geben. Am 12. März 2024 findet die nächste Ministerpräsidentenkonferenz statt. Dann wollen endgültig alle Länderchefs über den neuen Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag entscheiden.