Die Gauselmann-Gruppe hat Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen die Vergabe der Spielbank Hamburg an einen Konkurrenten. Mit der Verfassungsbeschwerde möchte die Gauselmann-Gruppe den profitablen Casino-Standort auf dem juristischen Weg einklagen. Damit das gelingt, müsste allerdings ein Fehler im Vergabeverfahren gefunden werden. Die Politiker, die aktuell die Glücksspielbehörde für die Online Casinos planen, sind gut beraten, das Verfahren in Hamburg zu beobachten.

Gauselmann-Gruppe geht gegen Hamburger Innenbehörde vor

Gauselmann SpielautomatenEnde letzten Jahres hat die „Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld“ den Zuschlag für den Betrieb der Spielbank in Hamburg am Stephansplatz erhalten. Das war keine große Überraschung, denn schon in den 15 Jahren zuvor wurde die Spielbank von diesem Unternehmen betrieben. Allerdings wehrt sich die Gauselmann-Gruppe, einer der größten Glücksspielkonzerne in Europa, nun mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vergabe. Die Gauselmann-Gruppe wurde am Ende überhaupt nicht berücksichtigt im Konzessionsverfahren. Ein vorzeitiger Ausschluss seitens der Innenbehörde sorgte dafür, dass die Gauselmann-Gruppe am Ende nicht infrage kam für die Casino-Lizenz. Der Hintergrund für den Ausschluss: Die Vergabestelle der Innenbehörde in Hamburg hatte die Gauselmann-Gruppe dazu aufgefordert, die Firmenstruktur transparenter zu machen, um beurteilen zu können, ob eine Vergabe an die Gauselmann-Gruppe die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen würde. Doch die Innenbehörde kam zu der Auffassung, dass die Gauselmann-Gruppe dieser Aufforderung nicht im nötigen Umfang nachgekommen sei. Deswegen kam es dann zum Ausschluss, der jetzt als Grund für die Verfassungsbeschwerde dient.

Die Verfassungsbeschwerde ist die letzte Möglichkeit für die Gauselmann-Gruppe, doch noch im Casino-Streit als Sieger hervorzugehen. Mit einer Beschwerde bei der Finanzbehörde ist die Gauselmann-Gruppe bereits gescheitert. Laut Vergabekammer gab es keinen Grund, das Verfahren in irgendeiner Weise zu beanstanden. Es gab ein umfangreiches Nachprüfungsverfahren und am Ende musste die Gauselmann-Gruppe die Ablehnung der Beschwerde akzeptieren. Anschließend folgte noch eine Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Doch auch die Richter am Oberlandesgericht hatten kein Verständnis für die Argumente der Gauselmann-Gruppe. Vielmehr bestätigten die Richter das Vergabeverfahren in den wesentlichen Punkten. Vor allem zeigetn die Richter Verständnis dafür, dass die Stadt im Detail wissen wollte, wer das Casino betreibt. Die Begründung des Oberlandesgerichtes deutet darauf hin, dass die Verfassungsbeschwerde am Ende auch keinen Erfolg bringen könnte. Allerdings ist es immer möglich, bei Gerichtsurteilen eine Überraschung zu erleben. In jedem Fall ist die finanzstarke Gauselmann-Gruppe gewill, den Fall bis zur letzten Instanz durchzuziehen. Wahrscheinlich geht es auch darum, für ähnliche Fälle in Zukunft klare Richtlinien zu haben.

Anwalt der Gauselmann-Gruppe vermutet Voreingenommenheit

Die Argumentationslinie von Gerhard Strate, dem Hamburger Anwalt, der die Gauselmann-Gruppe in der aktuellen Casino-Sache vertritt, ist recht einfach: Laut Strate habe die Gauselmann-Gruppe der Hamburger Innenbehörde alle nötigen Informationen zum Firmengeflecht zur Verfügung gestellt. Doch die Argumentation geht noch weiter: Laut Strate seien die Anforderungen an den Konkurrenten, der am Ende den Zuschlag bekommen habe, deutlich niedriger gewesen. Bei einer genauso strengen Prüfung des Firmengeflechts wäre es aus Sicht von Strate nicht möglich gewesen, die Spielbank-Lizenz an das Unternehmen „Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld“ zu vergeben. Insbesondere bemängelt der erfahrene Anwalt, dass nicht klar sei, welche natürliche Person hinter der Firma am Ende den Zuschlag für die Spielbank bekommen habe. Ob das wirklich stimmt, werden die Richter bei der Prüfung der Verfassungsbeschwerde klären müssen. Aber falls die Gauselmann-Gruppe recht bekäme, stünde Hamburg ein mittelprächtiger Casino-Skandal bevor. Wenn bei der Vergabe Voreingenommenheit eine Rolle gespielt hätte, müssten im nächsten Schritt wahrscheinlich die Hintergründe untersucht werden. Und dann könnte es unangenehm werden für die Beteiligten.

Im Moment ist allerdings alles nur Spekulation, denn die Interessen der Gauselmann-Gruppe sind in erster Linie monetär. Das bedeutet nicht, dass die Gauselmann-Gruppe mit ihrer Rechtsauffassung nicht richtig liegen kann. Die Geschichte der Spielbank am Stephansplatz in Hamburg zeigt, dass es durchaus sein kann, dass eine ungesunde Verflechtung mit der Hamburger Politik vorhanden ist. Schon vor zehn Jahren gab es einen Skandal um Christoph Ahlhaus von der CDU. Der prominente Politiker, der später sogar Bürgermeister von Hamburg werden sollte, hatte sich zwischenzeitlich für eine Senkung der Spielbanken-Abgabe eingesetzt, ohne dies mit der Parteiführung abzusprechen. Letztlich kam es sogar zu Ermittlungen wegen Vorteilsnahme. Allerdings stellte die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, sodass am Ende nicht viel übrig blieb von den Vorwürfen, die wochenlang durch die Medien geisterten. Aber so mancher Hamburger dürfte sich bei der aktuellen Berichterstattung über die Spielbanken-Konzession an damalige Verhältnisse erinnert fühlen. Der aktuelle Casino-Betreiber, der nun auch wieder den Zuschlag bekommen hat, gehört zur Jahr-Familie, die bundesweit vor allem durch den „Gruner & Jahr“-Verlag bekannt ist. Ein interessantes Detail am Rande: Die Senkung der Spielbanken-Abgabe wurde 2010 von einem schwarz-grünen Senat in Hamburg beschlossen. Mit diesem hübschen Geschenk konnte der Betreiber der Spielbank einen zusätzlichen Gewinn in Millionenhöhe machen.

Kommt die nächste Spielbanken-Affäre?

Es ist ganz einfach: Sollte die Gauselmann-Gruppe Gehör finden mit ihrer Verfassungsbeschwerde, könnte es für einige Politiker in Hamburg bald ungemütlich werden. Aus Sicht von Anwalt Gerhard Strate ist die Sache sehr eindeutig. Aber die endgültige Klärung des Rechtsstreites ist offen und es kann durchaus sein, dass die Verfassungsbeschwerde völlig unspektakulär abgelehnt wird. Aber die Richter werden ganz genau hinschauen, denn immerhin geht es laut Strate um einen jährlichen Gewinn von etwa 10 Millionen Euro. Das ist eine Summe, die viel Fantasie für eine Spielbanken-Affäre bietet. Aber natürlich kann es auch sein, dass die Gauselmann-Gruppe nur ein schlechter Verlierer ist und versucht, vor Gericht das durchzusetzen, was im normalen Vergabeverfahren nicht möglich war. Das wäre allerdings recht unprofessionell, sodass zumindest davon auszugehen ist, dass die Juristen der Gauselmann-Gruppe zu der Auffassung gekommen sind, dass es eine realistische Chance gibt, auf dem Rechtsweg zum Erfolg zu kommen.

Die aktuelle Diskussion um die Spielbank in Hamburg am Stephansplatz ist vielleicht nur ein Vorgeschmack auf das, was in Zukunft bei den Online Casinos stattfinden wird. Demnächst wird es eine Glücksspielbehörde in Luxemburg geben, die zuständig ist für die Vergabe von Casino-Lizenzen für Online-Anbieter. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der eine oder andere Anbieter im Lizenzverfahren abgelehnt wird. Wenn diese Anbieter dann dem Rechtsweg einschlagen, kann es schnell ungemütlich werden für die Glücksspielbehörde, insbesondere wenn das Vergabeverfahren nicht optimal gestaltet ist. Da nur wenig Zeit bleibt bis zur Legalisierung der Online Casinos ab Mitte 2024 in Luxemburg, gibt es zumindest bei einigen Experten die Befürchtung, dass das Vergabeverfahren für die künftige Online Casinos beim Start vielleicht noch nicht ganz ausgereift sein wird. Aber das ist im Moment nicht mehr als Spekulation. In jedem Fall wird es spannend sein zu sehen, wie die zuständigen Richter über die Verfassungsbeschwerde der Gauselmann-Gruppe in Hamburg entscheiden werden.