Ein bisschen Werbung kann ja nicht schaden. Das hat sich wohl auch die hessische Landesregierung gedacht und nun im Landtag für die Zustimmung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2024) geworben. Der ist nämlich bei der Opposition nicht ganz unumstritten. Und da zum Inkrafttreten des Gesetzes noch die Zustimmung von mindestens 13 der 16 Länderparlamenten notwendig ist und man sich in Hessen als eine Art Vorbereiter bzw. Initiator des neuen Vertrages sieht, möchte man natürlich die Zustimmung des eigenen Parlamentes haben.

Hessen ganz vorn mit dabei

Glücksspiel StaatsvertragDr. Stefan Heck (CDU), Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, rührte schon mal kräftig die Werbetrommel: „Der Glücksspielstaatsvertrag bringt nun endlich die lange überfällige grundlegende Reform des Glücksspielrechts. Dieser Vertrag wird dazu beitragen, den Spieler- und Jugendschutz zu stärken und die Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten einzudämmen. Das können wir voller Überzeugung schon heute sagen, da sich die wesentlichen hessischen Forderungen allesamt in dem Staatsvertrag wiederfinden. Das ist ein großer Erfolg Hessens und die Bestätigung für das beharrliche Werben dieser Landesregierung für eine am Spielerschutz ausgerichtete Regelung“. Hessen hat sich dabei besonders den Schutz der Spielerinnen und Spieler auf die Fahne geschrieben und sieht sich mit vielen seiner Forderungen im neuen Glücksspielstaatsvertrag vertreten. So sieht man als besondere Errungenschaft des GlüStV 2024 nunmehr das vorgesehene anbieter- und spieleformübergreifende Spielersperrsystem. Es werden bundesweit alle Spielhallen an das Sperrsystem angeschlossen. Des Weiteren sieht man auch die hessische Idee des „Panik-Knopfes“, mit welchem sich Spieler für 24 Stunden selbst sperren lassen können, in dem Staatsvertrag aufgenommen. Hessen fordert darüber hinaus das automatisierte System zur Früherkennung von Glücksspielsucht gefährdeten Spielern, welches für Veranstalter von Onlinespielen als verpflichtende Vorgabe eingeführt wurde. Ebenfalls verpflichtend ist künftig der Anschluss an einen bundesweiten „Safe-Server“ zur Auswertung der Spielerdaten durch die Aufsichtsbehörden, wie es in Hessen bereits seit Jahren im Bereich der Pferdewetten erfolgreich eingesetzt wird. Auch wurde das bisherige Online Einsatzlimit von 1.000,- Euro durch ein Anbieter übergreifendes Einzahlungslimit ersetzt, dessen Höhe von den Spielern im Voraus selbst bestimmt werden muss, grundsätzlich aber die 1.000,- Euro monatlich nicht überschreiten darf. Und zuletzt gehörte auch die Legalisierung von Online Casinospielen in Form von virtuellen Automatenspielen wie beispielsweise Ramses Book, Book of Dead, die vielen tollen Merkur Slots, und, und, und zu den hessischen Forderungen. Dies soll dazu führen, den entstandenen Schwarzmarkt in einen legalen Markt mit einem gut regulierten und gut überwachten Angebot an Onlinespielen zu überführen. So sieht sich das Land Hessen im Bereich des Online Glücksspiels und des stationären Glücksspiels mit seinen Forderungen mehr als vertreten in dem neuen Vertrag und ist stolz auf seine Vorreiterrolle.

Auch bei Sportwetten sieht man Positives

Aber nicht nur im Bereich des Online Glücksspiels, sondern auch im Bereich der Sportwetten sieht man große Erfolge. So hat sich das Land für eine attraktive Angebotsvielfalt stark gemacht, welche die Spielerinnen und Spieler an den legalen Markt binden soll. Insbesondere das Verbot von Live-Ereigniswetten sollte aufgehoben werden, und dies sieht man in einem gewissen Umfang im neuen Vertrag auch umgesetzt. Die hessische Regierung sieht sich auch mit ihrer Forderung einer Erlaubnis für diejenigen Anbieter, die sich an die Mindestvoraussetzungen halten und qualitative Kriterien erfüllen, vertreten. Dabei wurde die Grenze von maximal 20 Anbietern aufgehoben. Das für die bundesweite Sportwetterlaubniserteilung zuständige Regierungspräsidium Darmstadt hat Anfang dieses Jahres das Erlaubnisverfahren gestartet und die Sportwetterlaubnisse europaweit ausgeschrieben. Daraufhin haben sich 57 Sportwettanbieter beworben. Seit Anfang Oktober dieses Jahres konnten inzwischen bereits 18 Sportwetterlaubnisse erteilt werden. Staatssekretär Dr. Stefan Heck begrüßt dies: „Bereits über 88 Prozent des gesamten Marktes konnten wir dadurch einer Regulierung zuführen. Das ist ein Riesenerfolg, auf den Hessen seit vielen Jahren hingearbeitet hat. Damit gilt: wer sich an die wichtigen Regeln zum Spieler- und Jugendschutz hält, darf auch legal Sportwetten anbieten. Nur mit einem streng kontrollierten Angebot können die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags auch umgesetzt und der illegale Wildwuchs auf dem Schwarzmarkt beendet werden. Unser Ziel ist es nicht, dass möglichst viele Menschen auf Sportergebnisse setzen, sondern dass die Spieler in einem staatlich regulierten Umfeld tippen und nicht in die Illegalität getrieben werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat eine große Expertise bei der Glücksspielregulierung aufgebaut und wird den Sportwettmarkt streng überwachen“.

Nicht nur Positives sehen allerdings die Oppositionsparteien im hessischen Landtag. Die mahnen eine Stärkung der Glückspielaufsicht im neuen Vertrag an. Denn diese werde voraussichtlich erst 2023 ihre Arbeit aufnehmen können, und dadurch würde zunächst ein Vakuum entstehen. Auch die Aspekte Spielerschutz und Suchtprävention kämen gerade bei Online Angeboten zu kurz. Zudem sollte es eine deutliche Begrenzung des Sportwetten Angebotes geben.

Eine endgültige Entscheidung wird erst im nächsten Jahr fallen. Ob dann tatsächlich die erforderlichen 13 Länderparlamente zustimmen werden, ist noch offen, da sich insbesondere in SPD-regierten Ländern Widerstand regt. Aber noch ist Zeit, Bedenken aus dem Weg zu räumen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die im Interesse aller Beteiligten ist.