Der internationale Boom der Online Casinos ist nicht mehr aufzuhalten. Überall auf der Welt schießen sie wie Pilze aus dem Boden. Allein 1.500 Online Casinos werden weltweit von den größten Anbietern betrieben. Auch in den vergleichsweise kleineren Märkten, wie Österreich, ist der Anstieg der Umsätze enorm. An die 400.000,- Euro werden Tag für Tag im Alpenland für das Online Glücksspiel ausgegeben. Das entspricht einem Jahresumsatz von annähernd 150 Millionen Euro. Bedauerlicherweise gibt es aber auch weniger schöne Meldungen, wie diese hier zum Beispiel: Da hatte ein Spieler doch tatsächlich 1,5 Millionen Euro im staatlichen Lotto gewonnen und die gesamte Summe beim Zocken in Online Casinos wieder verloren. Das Casino Baden hatte kurz zuvor bereits ein Hausverbot gegen diesen Mann verhängt. Solche Fälle gehören mit zu den Gründen, weshalb im neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag das Thema Spielerschutz und Einzahlungsbegrenzung groß geschrieben wird. Eine neue Regulierung, an die sich die seriösen Online Casinos gern halten. Denn Meldungen, wie die soeben zitierte, sind dem Image der Betreiber nicht nur abträglich, sondern können überdies auch noch enormen Schaden anrichten, wie man am Beispiel Österreich sieht.

Ausländische Online Casinos haben in Österreich keine Chance

Online CasinoIn Österreich ist es für ausländische Anbieter von Online Glücksspiel nicht möglich, legal ihren Geschäften nachzugehen. Dr. Hans-Jörg Vogl ist Rechtsanwalt und einer der Advokaten, die von der Ersten Allgemeinen Schadenshilfe (EAS), die zahlreiche Prozesse mitfinanziert, beauftragt wurde. Er erklärt: „Selbst die bekannten großen Anbieter arbeiten ohne gültige Konzession. Hintergrund dafür ist das österreichische Glücksspielmonopol. Um Spieler zu schützen, darf in Österreich nämlich nur der Bund Glücksspiele durchführen“. Das heißt im Klartext, dass in der Republik Österreich ausschließlich die Casinos Austria (CASAG) mit ihrem Online Casino win2day eine gültige Lizenz für das Glücksspiel besitzt. Sportwetten sind von diesem Monopol eigenartigerweise ausgeschlossen, da sie in Österreich nicht unter das Glücksspielgesetz fallen. Doch gehen wir wieder zurück zum Online Glücksspiel. Im weiteren Verlauf bedeutet dies nämlich rechtlich, dass die vertragliche Vereinbarung zwischen einem Spieler und dem Online Casino seiner Wahl, sofern es über keine gültige österreichische Lizenz verfügt, gar keine Gültigkeit besitzt. Dementsprechend haben Spieler, die sich von einem der ausländischen Anbieter geschädigt sehen, da sie aus ihrer Sicht zu viel Geld verlieren, reelle Chancen, sich ihre Verluste zurückzuholen. Es gibt im Alpenland eine ganze Reihe sogenannter Prozessfinanzierer, die sich auf die Fahnen geschrieben haben, gegen „illegale“ Online Casinos vorzugehen, damit „Geschädigte“ wieder zu ihrem Geld kommen. „Unsere Anwälte sind auf Schadenersatzforderungen spezialisiert und erstreiten für Geschädigte vor Gericht seit Jahren erfolgreich Ansprüche von betrügerischen Versicherungs- und Anlageoptionen. Bei Online-Casinos ohne gültige Lizenz ist die rechtliche Lage grundsätzlich klar, jedoch wehren sich die Casinos natürlich erbittert. Mit ausreichend Ressourcen kann der Druck auf die Casinos erhöht und auch lange Verfahren durchgehalten werden, ohne dass Kosten oder ein Risiko für die Geschädigten entstehen“, sagt Dr. Vogl. Ihm sind die Vorzüge von EAS und anderen. Prozessfinanzierern, die in solchen Fällen zum Tragen kommen, natürlich klar.

Für den einzelnen Spieler mag diese Rechtslage zwar von Vorteil sein, aber für den Markt gleicht sie einem Desaster. Oder haben Sie schon mal aus freien Stücken eine Spielbank besucht, einen vergnüglichen und spannenden Abend erlebt und sind anschließend zur Kasse gegangen und haben das Geld, das sie zum Spielen eingesetzt haben, zurückverlangt?

Die Klagen bergen kein Risiko

Manfred Rädler ist Mitglied des Vorstands bei der EAS. Er konkretisiert die Sachlage so: „Geschädigte von Online-Glücksspiel haben genug von Risiken, deswegen ist die Sammelklage bei der EAS komplett risikofrei. Denn für unsere Kunden entstehen keine Fixkosten“. Eine Erfolgsbeteiligung erhält die EAS natürlich auch nur im Fall eines tatsächlichen Erfolgs, und zwar dafür, dass sie das Risiko eines solchen Prozesses komplett übernimmt und sämtliche Kosten finanziert. „So tragen unsere Kunden absolut kein Risiko und haben gleichzeitig maximale Chancen, dass die von der EAS beauftragten Anwälte Ihnen doch noch zu ihrem verspielten Geld verhelfen“, sagt Manfred Rädler. Einreichungen von Verlusten auch noch rückwirkend eingereicht werden. Allerdings müssen die „Geschädigten“ auch einige Bedingungen erfüllen, bevor die EAS aktiv wird. Im Einzelnen sind das folgende Voraussetzungen:

Es muss sich um Verluste handeln, die nachweisbar sind und die bei einem Betreiber erlitten wurden, der über keine in Österreich ausgestellte Lizenz verfügt. Das trifft natürlich – mit Ausnahme von win2day – auf sämtliche Online Casinos zu. Dann muss der Nettoverlust bei einem einzigen Anbieter mehr als 3.000,- Euro betragen. Mit Nettoverlust ist die komplette Verlustsumme gemeint „unter Einberechnung aller Verluste und Gewinne“. Es muss sich bei allen Verlusten immer um Verluste im Online Glücksspiel handeln, wozu natürlich auch Online Poker zählt, allerdings keine Sportwetten – wie bereits eingangs erwähnt. Sofern „Geschädigte“ all diese Voraussetzungen erfüllen, können sie mit der Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) in Verbindung treten. Für eine allgemeine Bearbeitungsgebühr von 90,- Euro wird jeder einzelne Fall eingehend geprüft. Seit 2005 ist die in Liechtenstein gegründete EAS AG auf Ansprüche gegen Versicherungen, Banken und anderer Unternehmen aus dem Kapitalmarktbereich spezialisiert. Dabei ist das Kerngeschäft die Durchsetzung von Forderungen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.