Die Duldungsphase für Online Casinos gilt nun seit einem guten halben Jahr. Anbieter, die sich seither an die bundesdeutschen Vorgaben halten, dürfen ab Sommer dieses Jahres mit einer Lizenz rechnen. Doch auch mehr als sechs Monate nachdem diese Testphase in Kraft getreten ist, halten sich noch immer viele Betreiber nicht konsequent an die Regeln. Das ist jedenfalls das Ergebnis einer Untersuchung des Norddeutschen Rundfunks. Offensichtlich sind die Kontrollen der Aufsichtsbehörden nicht zufriedenstellend. Eine der Vorgaben, der Online Casinos im Rahmen der Duldung nachkommen müssen, ist beispielsweise das Einzahlungslimit. Dies beträgt pro Spielerin, bzw. Spieler und Monat 1.000,- Euro. NDR-Recherchen zufolge, sollen diverse Betreiber von Online Casinos, die in der BRD aktiv sind, diese Vorgabe in den vergangenen Monaten offenbar ignoriert haben. Dabei ist von Einzahlungen die Rede, die zwischen 4.500,- Euro und 21.000,- Euro monatlich liegen sollen, und bei diesen Beträgen sind nicht alle Anbieter erfasst oder haben sich zu diesem Thema geäußert. So richtig differenzieren lassen sich diese Recherchen allerdings nicht.

Was haben 6 Monate Duldungsphase dem Online Glücksspiel in Luxemburg bisher gebracht?

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Schließlich handelt es sich bei manchen Unternehmen um Betreiber, die sowohl Online Casinos als auch Sportwetten im Portfolio haben. Daher ist es häufig unklar, ob diese hohen Einsätze für Sportwetten getätigt wurden, oder für Casinospiele. Für den Bereich Sportwetten gilt in Luxemburg nämlich „nur“ ein sogenanntes Einsatzlimit und keine Einzahlungs-Beschränkung. Es ist also theoretisch möglich, dass die Spielerinnen und Spieler auf ihren Spieler-Account zwar hohe Beträge eingezahlt haben, diese bisher aber gar nicht einsetzten. Nähere Informationen hierzu gehen leider aus den dem NDR vorliegenden Daten nicht hervor. Auch Tipico und Bwin gehören zu den Unternehmen, die im Fokus der Rundfunkanstalt-Recherchen stehen. Ein Bwin-Sprecher ließ auf Anfrage wissen, dass es schließlich keine Begrenzungen der Einzahlungen bei Sportwetten gäbe.

Ein Tipico-Sprecher äußerte sich ebenfalls. Er ließ wissen: „Das Unternehmen setzt die Vorgaben des Übergangs-Regimes um. Die Einhaltung ihrer Pflichten als Anbieterin wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt erst kürzlich überprüft und es gab keinerlei Beanstandung." Darüber hinaus wies er darauf hin, dass nicht für sämtliche Angebote aus dem Tipico-Portfolio ein 1.000,- Einzahlungslimit existiert. Für einzelne Spielerinnen und Spieler gäbe es zusätzliche gesetzliche Ausnahmen. Der NDR befragte auch verschiedene Ministerien des Inneren, die durch ihre Sprecher mitteilen ließen, dass eine grundsätzliche Verbesserung des Spieler-Schutzes aufgrund der Duldungs-Regeln festzustellen sei und dass sich ein Großteil der Glücksspielbetreiber an die neuen Vorgaben halten würde, indem sie ihre Angebote entsprechend angepasst hätten. Auch die mit der Recherche und den Untersuchungen beauftragten Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks konnten feststellen, dass sich die Glücksspiel-Angebote im Vergleich zu den Monaten vor Inkrafttreten der Duldungsphase deutlich verändert haben. Dazu gehören u. a. der höchstmögliche Einsatz pro Spiel oder die Spieldauer, die an den virtuellen Spielautomaten zugelassen wird.  Wesentlich seltener findet man derzeit auch Spiele, die aktuell als grundsätzlich verboten gelten, wie beispielsweise Live Roulette.

Kontroll-Probleme bei der Duldungsphase in Luxemburg

Nun stellten die NDR-Mitarbeiter sich und auch den Aufsichtsbehörden die Frage, inwieweit Einzahlungslimits überhaupt überprüft werden können. Zu einem Ergebnis kamen sie nicht. Die Antwort bleibt nach wie vor im Unklaren, denn Testspiele zu Prüfzwecken sind grundsätzlich sehr problematisch. Zum einen gilt, dass in der BRD die Teilnahme an illegalem Glücksspiel verboten ist. Und formal gesehen sind selbst die Formate, die aktuell geduldet werden, weiterhin nicht erlaubt. Aus diesem Grund scheuen sich die Behörden davor, Testspiele zu Prüfzwecken um Geld von ihren Mitarbeitern durchführen zu lassen, noch dazu, wenn diese ihren richtigen Namen angeben müssen. Die Kontrolle der Glücksspielanbieter wurde von den Bundesländern untereinander aufgeteilt. Lediglich Rheinland-Pfalz erklärt, dass in diesem Bundesland die Möglichkeit besteht, Spiele unter falschem Namen spielen zu können. Laut einer Sprecherin der Landesregierung führt Rheinland-Pfalz mit diesem Hintergrund Tests durch, „... auch im Wege der Amtshilfe für andere Länder - unter der Verwendung einer Legende (zu diesem Zweck angelegte veränderte Identität)". Offen ließ die Sprecherin jedoch, ob die Behörde dabei auch die Möglichkeit hat, das 1.000,- Einzahlungslimit zu prüfen.

Vom Ministerium für Inneres aus Hessen kam eine Mitteilung darüber, dass bisher insgesamt vier Anbieter angehört worden sind, bei denen der Verdacht besteht, gegen die Duldungs-Regeln verstoßen zu haben. Bislang wurden keine Strafen verhängt, allerdings stehen wohl auch noch 27 Verfahren aus. Ein Sprecher betonte jedoch, dass die Bewertung der Duldungsphase an sich sehr positiv ausfalle. Von dem Bremer Innenministerium, das sich schon im Vorfeld gegen die Duldung ausgesprochen hatte, war durch eine Sprecherin zu hören: „Die Bedenken haben sich bestätigt.“ Sie fügte noch hinzu, dass „... nur in einem Bundesland die rechtlichen und/oder technischen Voraussetzungen zur Durchführung von Testspielen" bestehen würden. Das niedersächsische Innenministerium in Hannover ließ durch einen Sprecher mitteilen, dass „... man bei allen selbst geprüften Anbietern Verstöße festgestellt habe.“ Bei diesen Anbietern handle es sich allerdings nicht um die sogenannten  „marktbeherrschenden Unternehmen", wurde erklärt.