Dieses Mal wurde eine Verordnung nicht gekippt. Anfang November hatte der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in einem Normenkontrollverfahren den Eilantrag eines Betreibers zweier Spielhallen auf Aussetzung der Schließung seiner Unternehmen abgelehnt. Der Betreiber hoffte durch diese Klage zu erreichen, dass die Fassung vom 30. Oktober 2024 der „Achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ die vorgeschriebene Schließung der Spielhallen in der Zeit vom 2. November bis 30. November „vorläufig außer Vollzug setzen“ könnte. Das Gericht sah allerdings in der Schließung ein erforderliches und geeignetes Mittel zur Eindämmung der Verbreitung des Covid 19 Virus. Es führte weiter aus, dass dies „... unter Berücksichtigung der weiten Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers bei derzeitiger Betrachtung auch verhältnismäßig im engeren Sinne“ sei. Selbst die Berufsausübungsfreiheit sei dem Schutz vor der Ausbreitung unterzuordnen, zumal diese nicht in Gänze gefährdet wäre, da durch die „Neuen-Corona-Hilfen“ ein Ausgleich zu den zu erwartenden Verlusten gewährleistet würde. Auch konnte man keine Ungleichbehandlung zu weiteren geöffneten Geschäften, wie Lebensmittelläden, Kosmetikerinnen, Friseuren, Nagelstudios oder Sonnenstudios sehen.

Spielhallenbetreiber dieses Jahr hart getroffen

Spielhalle CasinoZwar hatte auch vor kurzem der Verband der Deutschen Automatenwirtschaft sein Unverständnis gegenüber den Schließungen von Spielhallen geäußert, aber all dies scheint nichts zu nutzen. Spielhallen bleiben in ganz Luxemburg weiterhin geschlossen. Wie bei vielen anderen Entscheidungen, die die Länderparlamente in Bezug auf die Eindämmung des Virus treffen, herrscht auch hier großer Diskussionsbedarf. Dass natürlich Maßnahmen notwendig sind, stellt niemand in Frage, nur im „eigenen Bereich“ sollen diese natürlich nicht stattfinden oder nur eingeschränkt. Dass man als Unternehmen zuerst einmal an seinen Umsatz und seine Mitarbeiter denkt, ist vollständig legitim und nachvollziehbar. Aber wo soll man wirklich ansetzen? Was ist nicht unbedingt notwendig, und wo herrscht wirklich eine Gefahr der Übertragung? Warum soll die Gefahr in einem Elektronikladen kleiner sein, als in einer Spielhalle, in der auf 150 Quadratmetern zwölf Spielautomaten stehen, und ein Spielautomat nur von einer Person bedient werden kann? Solche Fragen lassen sich natürlich beliebig ausweiten und weiterführen. Und es hat auch nicht immer unbedingt etwas mit Logik zu tun. Manchmal vielleicht mit der Relevanz in Bezug auf einen gesamtwirtschaftlichen Blickwinkel. Aber jeder Unternehmer, der von einer Schließung betroffen ist, wird sich selbstverständlich fragen, warum ich und nicht jemand anderes? Dass die Automatenbranche nicht bei jedem Politiker beliebt ist, zeigt sich in der Vielzahl der neuen Regulierungen, die in vielen Bundesländern aufgestellt wurden. Ob es sich nun um den Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen oder anderen Einrichtungen handelt, oder die Anzahl der Spielhallen in einer Straße. Es scheint fast so, als seien Spielhallen ein ungeliebtes Kind für die Städte und Kreise. Manche Probleme sind sicherlich selbst gemacht, denn oftmals waren und sind Spielhallen nicht von bester Ausstattung geprägt und wurden auch nicht immer rechtskonform geführt. Aber die Branche versucht mit vielen Maßnahmen, diesem schlechten Ruf entgegen zu arbeiten.

Weg vom Schmuddel-Image

Es geht bei einer Schließung ja nicht nur um die Betreiber und Inhaber von Spielhallen, sondern auch um deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Oftmals dienen gerade dort die Anstellungen dazu, ein zusätzliches Gehalt zu erwirtschaften oder zumindest so viel dazu zu verdienen, dass man nicht in die staatliche Unterstützung abrutscht. Gerade die berühmten 450,- Euro Jobs, die von vielen Spielhallen angeboten werden, tragen in vielen Haushalten zum Überleben bei. Mit dem Lockdown besteht die Gefahr, dass diese Arbeitsverhältnisse wegbrechen und neue, bzw. andere sind nicht in Sicht. Inwieweit dies wirklich mit Kurzarbeitergeld und den Corona-Hilfen aufgefangen werden kann. Ist noch nicht abzusehen. Aus der Branche selbst kommen keine positiven Töne. Eher sieht man viele Betriebe in ihrer Existenz bedroht. Nicht nur die Schließungen während der Lockdowns , auch die Angebote der seriösen Online Casinos und die Verdrängung von guten Standorten in den Städten setzen vielen Betreibern zu. Man versucht zwar durch attraktive Offerten und mit einem modern auf Erlebniswelten gestalteten Ambiente sogenannte Bestandskunden zu binden und neue Kunden hinzu zu gewinnen, aber der Druck wird immer stärker. Größere Ketten, wie die Gauselmann-Gruppe mit ihren Merkur-Spielhallen, werden über Reserven verfügen, was auf kleinere Unternehmen nicht zutrifft. Da ist es mehr als legitim, dass einzelne Betreiber versuchen auf gerichtlichem Weg eine Schließung zu verhindern. Es bleibt jetzt nur die Hoffnung auf eine schnelle Normalisierung der Lage. Wenn nicht, wird es im nächsten Jahr vermutlich eine ganze Menge der jetzigen Spielhallen nicht mehr geben.