Jetzt ist es also soweit! Ab nächsten Monat gibt es die ersten Netzsperren. Bereits vor einem Jahr kam das Ja zum Geldspielgesetz und nun informierte die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) die entsprechenden Internet Provider mit einer E-Mail darüber, dass die Netzsperren zum 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen. Dieser Tage veröffentlichte die ESBK die „technischen Voraussetzungen“ für Netzsperren gegen nicht schweizerische Online Casinos. Besser gesagt: Die Kommission hat es versucht. Auf der Website des Bundes erscheint zwar ein Informationen verheißendes PDF, allerdings beinhaltet dies lediglich das Wort: „Test-PDF“.

Schweiz CasinoNetzsperren für Online-Casinos sind eine einzige Blamage

Es ist zu vermuten, dass die Spielbankenkommission in diesem ominösen PDF ursprünglich erläutern wollte, wie man die durchaus anfechtbaren Netzsperren technisch umsetzen soll. Ferner liegt die Spekulation nahe, dass es sich bei dem PDF um eine Anleitung für die betreffenden Provider handeln sollte, die die Absicht hatte zu erklären, wie mittels Internet-Sperren ausländischen Online Casinos der Zugang blockiert wird. Offensichtlich lief da einiges schief. Die Behörde stellte ein leeres PDF ins Netz, anstatt der angekündigten Spezifikation. Nachdem sich die Beschwerden über dieses nichtssagende Dokument häuften, führt der Link zum besagten PDF inzwischen ins Leere.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission nimmt Stellung

„In unserem Schreiben, welches wir gestern an die Internet Provider gesendet haben, ist klar vermerkt, dass die Dokumente auf der Webseite während der Testphase vom 14. bis 30. 2019 abrufbar sein werden. Aus diesem Grund wurden die technischen Spezifikationen, auf welchen auch der Link zu unserer Website steht, vorab als Anhang an das gestrige Schreiben beigefügt,“ lässt die ESBK in einer Stellungnahme verlauten. Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, dass die ESBK ihrem Informations-Auftrag nicht nachkam und stattdessen „Test-PDF“ ins Netz stellte. Für Kritiker, die das freie Internet durch Netzsperren gefährdet sehen, kommt diese Blamage des Bundes wie gerufen. Sie schlachten den Fauxpas der Eidgenössischen Spielbankenkommission in sozialen Netzwerken, wie Twitter, gnadenlos aus.

Worum es beim Geldspielgesetz eigentlich geht

Schweizer Online Casinos dürfen mit dem in 2018 verabschiedeten Geldspielgesetz sogenannte Geldspiele wie Poker, Roulette oder Black Jack jetzt auch im Internet anbieten. Parallel müssen Internet Provider wie beispielsweise die Swisscom mittels Netzsperren den Zugang zu nicht schweizerischen Online Casinos blockieren. Die Eidgenössische Spielbankenkommission bestimmt, welche Anbieter gesperrt werden sollen und welche nicht. Dadurch hat die ESBK die Möglichkeit unangenehme Konkurrenten wie PokerStars oder PartyPoker auf einen Sperr-Index zu setzen, und sie kann die Provider anhalten, in ihrem Auftrag die entsprechenden Website-Zugänge unmöglich zu machen. Bereits seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Geldspielgesetz mit seinen dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Sofern man sich von der Schweiz aus die Netz-Auftritte ausländischer Online Casinos anschaut, stößt man immer häufiger auf Meldungen, wie zum Beispiel: „Wichtiger Hinweis – bitte sorgfältig lesen! Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass Casinospiele für Kunden in der Schweiz ab Montag, den 21. Januar 2019 nicht mehr verfügbar sind.“

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