Das niedersächsische Ministerium für Sport das von Innenminister Boris Pistorius (SPD) begleitet wird ist im Moment in einem Verfahren gegen Zahlungsanbieter, welche auch in Online Casinos Ihre Dienste anbieten, verwickelt. Ziel ist das sogenannte Payment Blocking, das den Unternehmen untersagt, Zahlungen mit Online Casinos abzuwickeln.Pistorius sagte: "Wir setzen damit ein Zeichen und gehen davon aus, dass nun der Druck auch auf andere Zahlungsdienstleister zunimmt, ihre Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel neu zu ordnen, wenn dies nicht schon geschehen ist."
Payment Blocking für Wirecard?
Es wurde bereits von der Süddeutschen Zeitung berichtet, das auch das Unternehmen Wirecard davon betroffen ist. Insgesamt wurden 17 Unternehmen angewiesen, Ihre Dienste einzustellen. In der offiziellen Regierungsanfrage dazu heisst es: Von den 17 kontaktierten Zahlungsdienstleistern haben neun Unternehmen den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel nachweislich eingestellt. Bei zwei Anbietern läuft ein interner Prüfprozess mit positiver Tendenz. Mit drei Anbietern wird noch rege korrespondiert. Drei weitere Anbieter kooperieren bislang nicht oder nur unzureichend. Dementsprechend sind weitere Maßnahmen, gegebenenfalls bis hin zur Untersagungsverfügung, in Vorbereitung.
Das Verfahren läuft!
Welche Zahlungsdienstleister genau betroffen sind wurde nicht bekannt gegeben. Da es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt, werden die Namen nicht genannt. Der Markt für Online-Casinospiele und Zweitlotterien in Luxemburg wächst stetig. Nach einer im Auftrag der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder fortlaufend durchgeführten Schwarzmarktstudie wurde im Jahr 2017 (ohne die rechtlich zu duldenden Sportwetten) ein geschätzter Bruttospielertrag in Höhe von 2,14 Milliarden Euro erwirtschaftet. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtmarkt in Höhe von ca. 15 % (siehe Jahresreport 2017 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder).
Kooperation wird erwartet.
Bei den Maßnahmen zur Zahlungsunterbindung verfolgt das Ministerium für Inneres und Sport bislang einen kooperativen Ansatz. Die betroffenen Zahlungsdienstanbieter sollen danach vorzugsweise im Rahmen ihrer eigenen Geschäftspolitik („compliance“) sicherstellen, dass ihr Zahlungsmittel nicht für unerlaubtes und bereits untersagtes Glücksspiel zur Verfügung steht. Da sich der kooperative Ansatz in einigen Fällen als nicht erfolgversprechend erwiesen hat, wurde bei bestimmten Zahlungsdienstanbietern inzwischen ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Zu laufenden Verfahren, einzelnen betroffenen Anbietern im In- und Ausland sowie involvierten Zahlungsdienstleistern kann aufgrund schutzwürdiger Interessen Einzelner bzw. Geschäftsgeheimnisse keine Auskunft erteilt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann mit Rücksicht auf die laufenden Verfahren auch keine Auskunft über die Reaktionen der betroffenen Zahlungsdienstanbieter gegeben werden.
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Wir bleiben natürlich an dieser Entwicklung dran und berichten hier umfassend, sobald es dazu Neuigkeiten gibt.