Lange Zeit werkelten die einzelnen politischen Institutionen in der Schweiz ziemlich still und heimlich an einem neuen Geldspielgesetz, dass endlich die beiden vormaligen Rechtstexte, über Lotterien und Spielbanken, in einem einheitlichen Regelwerk zusammenführen sollte. Trotz des brisanten Inhaltes des neuen Geldspielgesetzes, dass vom Bundesrat ausgearbeitet wurde und und unter anderem Netzsperren gegen ausländische Online Casinos vorsah, schienen sich weder die großen Zeitungen in der Schweiz, noch die großen Online Ausgaben der Verlage groß mit dem ganzen Thema zu beschäftigen. Nur einzelne Internetseiten wie bestecasinos.lu oder Vereine, die das freie Internet verteidigen, berichteten ausführlich über die geplanten Beschneidungen der persönlichen Freiheit jedes einzelnen Bürgers in der Schweiz. Viele Menschen, die mit Online Casinos nichts anfangen können, mag das Thema Netzsperren zu abstrakt sein und sie mögen sich von diesem Vorhaben auch nicht persönlich betroffen fühlen, doch mit der Einführung dieser Sperren und der Möglichkeit einzelne Inhalte des Internets in einem Land für die eigenen Bürgern unzugänglich zu machen, wäre die Büchse der Pandora endgültig geöffnet. Wäre diese einmal offen, wäre es in Zukunft sehr einfach gewesen, dieses Mittel der Zensur und der Unterbindung unliebsamer Konkurrenz, auch auf andere Bereiche der Wirtschaft oder des privaten Umfelds auszudehnen. Zum Glück waren all die Hinweise und Artikel über dieses brisante, von der Öffentlichkeit bis dahin kaum wahrgenommene Thema, nicht ganz erfolglos, denn die Rechtskommission des Nationalrats stimmte nun mit denkbar knapper Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen gegen die Einführung von Netzsperren.
In vorangegangenen Artikeln berichteten wir ausführlich über dieses hochbrisante Thema und zeigten auf, dass Netzsperren kein probate Mittel im Kampf gegen Spielsucht darstellen und zudem auch in keinem gesunden Verhältnis zu den Grundrechten der Bürger in der Schweiz stehen.
Den Ständerat hatte das neue Geldspielgesetz schon passiert
Bis vor einigen Tag sah es noch danach aus, als ob das neue Geldspielgesetz mit den Netzsperren, bei denen die Internetprovider verpflichtet werden ausländische Online Casinos zu blockieren und somit Bürger in der Schweiz diese Seiten nicht mehr aufrufen können, ungehindert alle Instanzen passieren wird. Der Ständerat hatte das neue Regelwerk schon ohne große Diskussion durchgewunken. Doch das verstärkte Bekanntmachen des sensiblen Themas in Internetportalen, Vereinen und durch die Universität Zürich, hat nun dazu geführt, dass die Rechtskommission des Nationalrats sich mit 13 zu 12 Stimmen gegen dieses Mittel ausgesprochen hat. Auch die Alternative der Finanztransaktionssperren, die Finanzdienstleistern Transaktionen von Schweizer Bürgern mit Online Casinos untersagt hätte, sind zum Glück ebenfalls erst einmal vor Tisch. Entstanden war dieses Machwerk, voller persönlicher Einschränkung, zum angeblichen Allgemeinwohl, durch die gute Lobbyarbeit der Schweizer Casinos, die sich nur allzu gern die unliebsame Konkurrenz aus dem Internet von Leibe gehalten hätten. Anstatt mit besseren Angeboten und dem eigenen Aufbau von Online Casino Angeboten hier in einen fairen Wettbewerb zu treten, wollten hier die etablierten Spielbanken, zusammen mit der Politik, den Markt bereinigen. Zum Glück wird nun den Schweizer Bürgern mit der Abstimmung in der Rechtskommission des Nationalrats dieser Coup erspart bleiben.
Wie unvereinbar Netzsperren mit dem der eigene Anspruch Schweiz eine freiheitliche Gesellschaft sein zu wollen tatsächlich ist, zeigt sich auch daran, dass erst Mitte letzten Jahres der Human Rights Council der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet hat, nach der Netzsperren durch staatliche Stellen zu ächten sind.
In fünf Jahren soll dann erneut entschieden werden
Trotz der nun erfolgten Abstimmung zu Gunsten des freien Internets, heißt es auch in den nächsten fünf Jahren für die Verteidiger dieser Errungenschaft wachsam zu bleiben, denn in diesem Zeitraum soll die Spielbankenkommission den gesamten Markt und dessen Entwicklung genau beobachten und zudem ausländische Betreiber von Online Casinos darauf hinweisen, dass diese ihr Angebot in der Schweiz nicht anbieten dürfen. Ebenfalls sollen diese dazu aufgefordert werden, Spieler aus der Schweiz zu sperren, oder andernfalls könnten sich diese mit Strafanzeigen konfrontiert sehen. Wie dies alles mit der europäischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, an die auch die Schweiz durch Verträge mit der EU gebunden ist, vereinbar sein soll, lässt sich nicht wirklich erschließen und wird wohl spätestens bei der ersten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ausgiebig diskutiert werden. Nach diesen fünf Jahre genauster Beobachtung des Marktes, ist der Bundesrat dann auch noch berechtigt, gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen, sofern diese für Notwendig erachten werden. Als kleines Trostpflaster wurde hier immerhin der Passus eingefügt, dass diese getroffenen Maßnahmen verhältnismässig sein müssen und die Meinungs- und Informationsfreiheit respektiert werden soll.
In der Rechtskommission wurden neben den Netz- und Finanztransaktionssperren ebenfalls Maßnahmen, wie ein Verbot für die Suchmaschinen, unerlaubte Internetseiten anzuzeigen, diskutiert und zum Glück auch verworfen.
Konzessionen an ausländischen Online Casinos wurden abgelehnt
Ebenfalls äußert knapp viel die Entscheidung in der Rechtskommission über die Möglichkeit aus, ausländischen Online Casino Anbietern eine Konzession zu erteilen. Hier musste am Ende der Präsident Jean Christophe Schwaab mit einem Stichentscheid für Klarheit sorgen und dies leider zu Ungunsten der virtuellen Spielhallen. Verwunderlich ist dies nicht wirklich, denn Schwaab ist nicht gerade dafür bekannt, dem freien Internet und seinen Errungenschaften positiv gegenüberzustehen. So viel er bereits 2013 mit seiner Meinung über Bitcoins eher negativ auf. In einem Postulat vertrat er die Ansicht, dass die Kryptowährung eine Gefahr wäre und vor allem von Kriminellen genutzt würde. Zudem hielt er Bitcoin für eine Art Schneeball- und Pyramidensystem. Wer sich jedoch mit Bitcoins, die auch im Bereich der Online Casinos immer häufiger zum Einsatz kommen, beschäftigt hat, der kann hierüber wahrlich nur schmunzeln und Schwaab im besten Falle einfach nur blankes Unwissen attestieren. In Zukunft dürfen somit nur Träger einer gültigen Schweizer A-Konzession ein Internet nach Schweizer Recht betreiben und wen wundert es, diese bekommen auch einzig und allein die im eigenen Land befindlichen Casinos.
Hier wurde auf Grund des Stichentscheids des Präsidenten die einmalige Chance in der Schweiz vertan, einen liberalisierten, aber zugleich auch einheitlich kontrollierten, fairen Markt im Bereich der Online Casinos zu schaffen.
Keine Steuern mehr auf Lottogewinne
Neben all den Unterstützungen für die hiesigen Casinos in der Schweiz, gab es jedoch in der Rechtskommission auch positive Fortschritte für die Nutzer von Glücksspielen zu verzeichnen. So sollen in Zukunft sämtliche Geldspielgewinne nicht mehr versteuert werden müssen und somit die Erträge zur Gänze in die Hände der Spieler fallen dürfen. Hier setzte sich die Mehrheit der Mitglieder deutlich gegenüber einer kleinen Gruppe und dem Ständerat durch, die Gewinn aus Lotterien und Sportwetten ab 1 Millionen Franken besteuern lassen wollten. Mit dieser Entscheidung ist ebenfalls die Besteuerung von Gewinnen im Online Glücksspiel, sowie in Spielbanken vom Tisch.
Bisher waren in der Schweiz Gewinne aus Online Casino nicht zu verteuern, allerdings die Erträge aus Lotto und Sportwetten schon.
Prävention in Sachen Spielsucht interessiert niemanden
Wie scheinheilig die ganzen Argument zum Spielerschutz in Sachen Spielsucht tatsächlich waren, als es darum ging Netzsperren einzuführen, zeigte sich deutlich im letzten Punkt, der in der Kommission debattiert wurde. Nach all der Aufregung und dem immer wiederholten Mantra, dass Online Casinos kaum gegen Spielsucht vorgehen und keinerlei Kontrolle stattfindet, solle eigentlich davon ausgegangen werden, dass die Schaffung einer Spielsuchtkommission und der Einführung einer Abgabe zu Finanzierung von Präventionsmaßnahmen in der Rechtskommission wohl einhellig beschlossen werden würde. Doch weit gefehlt, denn weder der Ständerat, noch der Bundesrat und erst recht nicht die Rechtskommission hielten dies in irgendeiner Weise für notwendig. Und so wurden all diese Maßnahmen auch im großen Einvernehmen komplett abgelehnt. Was der Rechtskommission allerdings wichtig war, ist das zukünftige Verbot von gewerbliche Organisationen von Spielgemeinschaften, die an Großspielen teilnehmen.
Im Frühjahr wird sich dann der Nationalrat mit dem neuen Geldspielgesetz ausführlich befassen und es schon jetzt davon auszugehen, dass das Parlament den Empfehlungen der Rechtskommission folgen wird und sich alle relevanten Punkte dann im neuen Regelwerk wiederfinden werden.