Bereits im dieses Jahres stellte das niedersächsische Wirtschaftsministerium einen Entwurf zur Neuregelung des Glücksspielgesetzes vor, der weitreichende Änderungen beinhaltete. Anschließend wurde er in die Verbandsbeteiligungen gegeben und mit den angeschlossenen Vereinen, Verbänden und Instituten beraten. Es wurden annähernd sämtliche Änderungswünsche berücksichtigt, wie beispielsweise auch die „Bezeichnung von Spielhallen als Casino“. Jetzt hat die Landesregierung Niedersachsens einen entsprechenden Gesetzentwurf an den Landtag des Bundelandes weitergeleitet. Darin ist vorgesehen, das Auswahlverfahren für einen Großteil der niedersächsischen Spielhallen neu zu regeln sowie einen besseren Spielerschutz zu gewährleisten. Das Thema Online Casinos fand in diesem Gesetzentwurf allerdings keine Berücksichtigung.

Niedersachsen will ein Signal setzen

Norwegen Casino Gesetze„Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute an den Landtag übermittelt haben, ist ein guter Kompromiss gelungen. Wir wollen den Schutz der Spielenden erhöhen und gleichzeitig für Rechtssicherheit sorgen. Spielhallenbetreiber und Kommunen sollen Planungssicherheit erhalten,“ verspricht Dr. Bernd Althusmann, der amtierende Wirtschaftsminister Niedersachsens und führt weiterhin aus: „Wir versuchen hier, zwei Stränge miteinander zu vereinbaren. Auf der einen Seite versuchen wir, das Glücksspiel besser zu steuern und im Angebot zu halten, auf der anderen Seite ein Höchstmaß an Suchtprävention zu gewährleisten.“ Der Gesetzentwurf legt ganz klar den Fokus auf die verpflichtende Teilnahme an einer Sperrdatei, die landesweit und für sämtliche Spielhallen-Unternehmen gilt. Sollte das Gesetz durch den Niedersächsischen Landtag beschlossen werden, dann sind die Betreiber von Spielhallen fortan gezwungen, ihre Besucher stärker zu überprüfen. Sie müssen kontrollieren, ob ihre Gäste in dieser Sperrdatei vermerkt sind und sofern dies der Fall ist, dürfen sie ihnen keinen Einlass gewähren. Dieses Sperrsystem entspricht in Althusmanns Augen den Forderungen der Suchthilfe. „Ein bundesweites und Spielarten übergreifendes Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da Spielhallen zurzeit noch nicht in das bundesweite Sperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag einbezogen sind, wollen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal setzen,“ ergänzt der Wirtschaftsminister und mutmaßt, dass das niedersächsische Glücksspielgesetz für die anderen Bundesländer Vorbildcharakter haben könnte.

Losverfahren entschied über den Betrieb von Spielhallen

 Seit dem 1. Juli 2017 ist im Glücksspielstaatsvertrag der Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen geregelt. Er muss mindestens 100 Meter betragen. Hierbei ist es den einzelnen Gemeinden aber auch möglich einen geringeren Mindestabstand von mindestens 50 Metern, oder einen größeren von 500 Metern festzulegen, sofern besondere örtliche Verhältnisse dies erfordern, oder ein öffentliches Bedürfnis vorliegt. Darüber hinaus sind sogenannte Mehrfachkomplexe untersagt – das bedeutet: mehrere Glücksspielunternehmen unter einem Dach, bzw in einem Gebäude sind verboten.  Seit 2017 fand in Niedersachsen ein Losverfahren statt, bei dem festgelegt wurde, welche Spielhalle weiterhin bestehen durfte und welche nicht. Losverfahren? Um es mal ganz genau zu nehmen, bestimmte demnach eine Art Lotterie über das Schicksal der ansässigen Unternehmen und entschied im Zweifelsfall darüber, welche Firma sich vom Markt zurückziehen musste. Aber heißt das im übertragenen Sinne nicht auch, dass die niedersächsische Landesregierung ebenfalls eine Form von Glücksspiel betrieb?  Dieses Verfahren verärgerte die Glücksspielbranche dann auch nachhaltig und löste eine heftige Kritik aus. Das Ganze führte soweit, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht diese Praxis letztendlich untersagte. In dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zum Glücksspiel ist eine „Neuregelung des Auswahlverfahrens in Konkurrenzsituationen“ enthalten. Für frühere Auswahlentscheidungen soll es eine Korrektur geben, wenn sie im Losverfahren getroffen worden sind.  

Neue Kriterien für die Bewilligung

Die Kriterien für eine Spielhallen-Bewilligung sollen in Zukunft deutlich nachvollziehbarer und transparenter entschieden werden. In dem Gesetzentwurf sind die nachfolgend genannten, abgestuften Kriterien vorgesehen: - Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, auf die nach der Spielverordnung zulässige Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen zu verzichten, - Selbstverpflichtungen von Spielhallenbetreibern, ein Rauchverbot in der Spielhalle zu verhängen, - Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen, - Abstand zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen, die gegebenenfalls greifen können. Einzelne Spielhallenbetriebe, die im Vorfeld genau bestimmt werden, haben die Chance sich von den Anforderungen über die Mindestabstände und, bzw. oder sich von dem sogenannten Mehrfachkomplex-Verbot befreien zu lassen – allerdings nur zeitlich begrenzt. Hierbei handelt es sich um eine Härtefallregelung, die bis zum 30. 2024 Gültigkeit haben soll. Damit soll dem Verlust von Arbeitsplätzen in der Glücksspielbranche vorgebeugt werden.

Automatenverband und Spielhallen-Mitarbeiter demonstrierten 

Wegen der früheren Losregelung waren der Automatenverband sowie etliche Beschäftigte von Spielhallen auf die Straße gegangen um zu protestieren. Die Unternehmer und deren Mitarbeiter fürchteten um ihre Existenz. Olaf Müller ist einer der betroffenen Spielhallenbetreiber in Hannover. Er berichtet davon, wie im Hannoveraner Ordnungsamt eine Lostrommel gedreht wurde. Seine Spielhalle war nur 86 Meter von einem Konkurrenten entfernt, und Müller verlor bei dieser „Lotterie“. Er war gezwungen, seinen Betrieb zu schließen, obwohl die Mietverträge sowohl für die Räume, als auch für die diversen Automaten weiter liefen. Gemeinsam mit etlichen anderen Unternehmern reichte er eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Dass das Losverfahren verfassungswidrig ist, da es sich „gegen die Freiheit der Berufsausübung richtet,“ hieß es in der Begründung. Im September 2017 entschied das Oberverwaltungsgericht zugunsten des Spielhallenbetreiber. Es untersagte das Losverfahren.   Eine Liste der legalen Online Casinos die noch eine gültige Lizenz aus Luxemburg haben, finden Sie bei uns auf unserer Webseite hier.