Ja, was denn jetzt? Da soll noch einer durchblicken.... Eigentlich dürfen Sportwetten ja nur von dem staatlichen Oddset-Betreiber angeboten werden. Das ist klar. Private Sportwettbüros werden aber bereits seit einigen Jahren dennoch geduldet. Auch das ist bekannt. Und jetzt hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung nochmal etwas Anderes ausgedacht. Einerseits soll ein neues Recht fürs Glücksspiel entstehen, andererseits rudern die Landesfürsten schon wieder zurück und fordern, dass der „Kampf gegen Geldwäsche in Wettbüros und Spielhallen“ nun doch nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommunen liegen soll. Was sich künftig konkret ändern wird, versuchen wir Ihnen im Folgenden zu erklären. 

Sportwetten | Weg für Übergangsregelung geebnet 

SportwettenMittlerweile gibt es in fast jeder Stadt „geduldete“ Sportwettanbieter. Seit langem schon ringen die 16 Bundesländer zäh um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Und bis es diesbezüglich zu einer endgültigen Einigung kommt, schafft NRW nun eine Art „Übergangs-Recht“. Private Sportwettbüros werden hierbei mit besonderer Priorität behandelt. Anbieter, die bisher nur geduldet wurden, dürfen sich jetzt bei der Bezirksregierung eine Genehmigung einholen. Diese soll dann zunächst einmal bis zum 30. 2022 Gültigkeit haben. So schön, so gut! Die Sache hat allerdings auch einen Haken. Für die rund 1.300 Sportwett-Geschäfte im Land gelten in Zukunft dieselben Abstandsregelungen, wie für Spielhallen. Das bedeutet: sie müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zum nächsten Sportwettanbieter vorweisen. 

Spielhallenbetreiber kritisieren diese Abstandsregelungen schon seit längerem. Sie argumentieren damit, dass es heutzutage „...unsinnig ist, terrestrische Abstandsregelungen einzuhalten, wo doch jeder Handybesitzer zu jeder Zeit und von jedem beliebigen Ort aus an Glücksspielen teilnehmen kann.“ Dank einer CDU- und FDP-Mehrheit hat der Hauptausschuss des Landtags soeben den Weg für diese neue Übergangsregelung geebnet, die bis zum Inkrafttreten des lange erwarteten neuen Glücksspielstaatsvertrags gelten soll. In den nächsten Tagen wird dann der entsprechende Gesetzesbeschluss vom Landtag erwartet.  

Kampf gegen Geldwäsche liegt nicht bei den Kommunen

Am meisten dürften sich darüber die Kommunen freuen. Schließlich ist die Landesregierung beim Thema Geldwäsche-Aufsicht enorm zurückgerudert. Geplant war ursprünglich, dass die Kommunen den „Kampf gegen kriminelle Geldwäsche in Wettbüros und Spielhallen“ allein ausfechten sollten, aber jetzt hatten kommunale Spitzenverbände ein Einsehen. Aufgrund des energischen Widerstands haben sie dieses Vorhaben verhindert, da „... die Kommunen schlichtweg überfordert damit sind.“ Außerdem argumentieren sie, dass „... die Bekämpfung von Geldwäsche ein wichtiges Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung ist und deshalb eine überörtliche Aufgabe.“ Daraus zogen jetzt die Regierungsfraktionen der FDP und CDU im Hauptausschuss ihre Konsequenz. Auch in Zukunft wird die Bezirksregierung hierfür zuständig bleiben. Darüber hinaus existieren Überlegungen bei der FDP und bei der CDU, mehr Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen, die in die „Ressourcen der Bezirksregierungen für die Geldwäsche-Aufsicht“ fließen sollen. 

Öffnungszeiten stehen unter Kritik

SPD- und Grünen-Sprecher übten Kritik an den neuen, festgelegten Öffnungszeiten. Sie sind nun denen der Spielhallen angepasst und gelten von morgens 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr nachts. „Wir hätten uns kürzere Öffnungszeiten gewünscht", meint Elisabeth Müller-Witt von der SPD aus Gelsenkirchen. „Nächtliche und frühmorgendliche Öffnungszeiten sind ein Einfallstor für Spielsüchtige“, ergänzt die Sozialdemokratin. An diesem Punkt wird sie auch von dem Grünen Politiker Stefan Engstfeld aus Duisburg unterstützt. Aus diesem Grund stimmte die SPD einvernehmlich gegen diese neuen Bestimmungen. Die AfD und die Grünen enthielten sich.   

Weiterhin auf sich warten lässt hingegen der „große neue Staatsvertrag“, von dem man sich vor allem für ein neues Recht im Bereich des Online Glücksspiels erhofft. Noch immer konnten sich die 16 Bundesländer nicht auf eine einheitliche Regelung festlegen. Doch nun gehen die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung der Länder in eine entscheidende Phase. Um die Jahreswende herum sollen nun Christian Gaebler von der SPD und Chef der Berliner Senatskanzlei, für die SPD-geführten Länder und Nathanael Liminski von der CDU und Chef der NRW-Staatskanzlei, für die CDU-geführten Länder gemeinsam den Grundstock dafür richten. Im Anschluss könnten dann alle Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer den neuen Staatsvertrag endlich unterzeichnen. 

Strenge Regularien stehen Millionen-Umsätzen entgegen

Der Bereich der Sportwetten, insbesondere der E-Sportwetten und der Online Glücksspiele gilt schon seit langem als Wachstumsmarkt. „Coherent Market Insights“ – ein amerikanisches Marktforschungsunternehmen – prognostiziert der gesamten Branche weltweit einen Umsatz von mehr als 123 Milliarden US-Dollar bis zum Jahr 2026. Allein in den Bereichen Merchandising und Turnier werden bereits jetzt weltweit Umsätze von ungefähr 800 Millionen US-Dollar verzeichnet. Allerdings stehen dem die teilweise strengen Regularien und Vorschriften einiger Staaten gegenüber. Um mit den Entwicklungen auf dem internationalen Markt Schritt halten zu können, sind auch in Luxemburg neue Regelungen dringend notwendig. Dabei stellt sich auch ernsthaft die Frage, wie man Suchtgefahr reduzieren und Jugend- wie Spielerschutz gewährleisten will, wenn es von Seiten des Gesetzes zu allem einfach nur „Nein“ heißt und Verbote wie Hagelkörner vom Himmel fallen. Wäre es nicht sinnvoller, sich ernsthaft mit vernünftigen Rahmenbedingungen für die Regulierung auseinanderzusetzen und entsprechende Gesetze zu formulieren, anstatt das Thema immer weiter wie eine Schneekugel vor sich her zu rollen?