In Schleswig-Holstein ist das betreiben von Online Casinos ohne gültige Lizenz auch weiterhin verboten. Dies wurde in einem rechtsgültigen Urteil vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht bestätigt. Für die Glücksspielunternehmen, welche Ihre Spiele ohne gültige Lizenz anbieten wollen,  bedeutet die Entscheidung des höchsten Gerichts von Schleswig-Holstein eine große Niederlage. Ein auf Malta ansässiges Unternehmen hatte geklagt, weil auch diese ihre Online Casinos und Online Pokerräume in Luxemburgs nördlichstem Bundesland anbieten wollten. In Schleswig-Holstein dürfen Glücksspielanbieter ohne gültige Lizenz auch weiterhin keine Online Casinos betreiben. Bestätigt wurde dies in einem rechtsgültigen Urteil vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht. Der Anbieter wollte mit seiner Klage ein vom Innenministerium in Kiel ausgesprochenes Verbot der Glücksspiel Durchführung  im Internet außer Kraft setzen. Die Kläger gaben zur Begründung an, dass das Internetverbot gemäss des Staatsvertrages gegen die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit verstoße. Die Richter schlossen sich dem jedoch nicht an. 

Landgericht HagenKläger blieb Nachweise schuldig

Auch dem zweiten Argumentationsstrang des Anbieters aus Malta folgte das Gericht nicht. Der Anbieter hatte angegeben, dass es über den Grad der Gefährlichkeit von Glücksspielen neue Erkenntnisse gäbe, welche bei der rechtlichen Bewertung nicht genügend berücksichtigt worden seien. Jedoch blieb nach der Ansicht der Richter  der Kläger schlüssige Nachweise schuldig welche die Argumentation belegen könnten. Das Gericht gab in einer Pressemitteilung die Meinung der Richter bekannt:
Den Ländern stehe es frei, zwischen diversen Regulierungskonzepten zu wählen. Es gibt auch noch keinen ausreichenden Beleg für die derzeit geltenden Internetverbote, auch wenn der Umstand zeigt, dass die Landesregierung für die Zeit nach dem Auslaufen des vom 30.Juni 2024 Glücksspielvertrages andere Regulierungskonzepte verfolgt.

Rechtliche Lücke wird von Online Casinos ausgenutzt

Alle Anbieter mit einer Lizenz haben mit Freude das Urteil vernommen, da es ihnen eine gewisse Exklusivität sichert, und sie damit vor unliebsamen Konkurrenten schützt. Die Ermittlungs- und Vollstreckungsbehörden taten sich in der Vergangenheit allerdings äußerst schwer, die vielen Anbieter ohne eine gültige deutsche Lizenz vom Glücksspielmarkt zu verbannen. Nach einem Urteil hat der  europäischen Gerichtshofs das staatliche Glücksspielmonopol im Jahr 2010 für ungültig erklärt hat. Es stelle eine nicht zulässige Beschränkung für den freien Dienstleistungsverkehr in der EU dar. Verschiedene Firmen mit einer Lizenz aus einem anderen EU Staat bieten seitdem auch ihre Glücksspiele in Luxemburg an. In zweiter und letzter Instanz erfolgte nun die Entscheidung des Gerichts, welches das Urteil unanfechtbar macht. Durch die Landesbehörden kann das Verbot unverzüglich vollstreckt werden.

Die Hoffnung bei dem unterlegenen Kläger aus Malta besteht lediglich darin,  dass die verantwortlichen Minister schnell einen neuen Glücksspielstaatsvertrag beschließen. Durch die bisherige Uneinigkeit der bis zum Jahr 2024 gesetzten Frist, dürfte jedoch die Geduld ziemlich strapaziert werden. 2011 scherte Schleswig Holstein aus dem Glücksspielstaatsvertrag aus und vergab einige der begehrten Genehmigungen.  Damit ist es auch das einzige Land, welches Lizenzen an Glücksspielfirmen ausgegeben hat. Ende 2018 waren die letzten Genehmigungen ausgelaufen, aber mit Duldung der übrigen Bundesländer bis zum 2024 verlängert worden. Die Bundesländer haben sich bis dahin die Zeit gegeben, sich auf eine einheitliche Glücksspielregelung zu einigen und diese auch in einem neuen Glücksspielvertrag fest zu schreiben.