RubbelloseDa war die Verlockung für eine ehemalige Trafikangestellte (Trafik: Österreich - Kiosk) wohl zu groß. Denn die am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilte Frau hatte sich an den Rubbellosen bedient und damit wegen Veruntreuung strafbar gemacht. Die Angestellte hatte demnach Rubbellose einfach aufgerubbelt, ohne dafür zu bezahlen. Die Gewinne holte sie sich aber trotzdem ab, weswegen sie nun rechtskräftig verurteilt wurde.

Veruntreuung fiel lange nicht auf

Vor Gericht musste sich am Mittwoch eine 24-jährige ehemalige Trafikangestellte verantworten, die Rubbellose veruntreut hatte. Bereits seit Anfang 2014 habe die Frau demnach angefangen, sich immer wieder Rubbellose anzueignen und diese frei zu rubbeln, ohne dafür Geld zu bezahlen. Der Trafik war dies zunächst gar nicht aufgefallen. Erst, als Verluste beim Losgeschäft der Trafik im Unterland auffielen, wurde man stutzig. Zwar wurde Geld an die Lottogesellschaft gezahlt, aber dafür gab es eigentlich gar keine Einnahmen, weil keine Rubbellose in diesem Umfang verkauft wurden. So wurde der Trafik ganz deutlich vor Augen gehalten, dass da etwas ganz und gar nicht stimmen konnte und man forschte da wohl etwas genauer nach. 

Existenzbedrohliche Situation durch veruntreute Rubbellose

Die Inhaberin der Trafik hatte am Mittwoch vor Gericht ein großes Ausmaß der Veruntreuung der Rubbellose angezeigt. Denn durch das Fehlverhalten der ehemaligen 24-jährigen Angestellten geriet die Trafik finanziell derart in Schieflage, dass sogar eine existenzbedrohende Situation entstand. Auch dies spielte für das Urteil wohl auch eine große Rolle, auch wenn die Strafe recht mild ausgefallen ist. Denn die 24-jährige Frau muss nun insgesamt 1.440 Euro in 360 Tagessätzen berappen. Diese geringe Geldstrafe kam dadurch zustande, da die verurteilte Frau gerade Karenzgeld bezieht und daher nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt. Für die Inhaberin der Trafik dürfte das wahrscheinlich auch noch ein Tiefschlag gewesen sein. Wirklich hoch und angemessen ist die Strafe schließlich nicht gerade.

Übrigens ist nicht bekannt gegeben worden, wie viel Geld sich die Angeklagte ergaunern konnte.