Die AfD geht aktuell gegen die Lotto-GmbH in Sachsen-Anhalt vor. Der Vorhof lautet: Vetternwirtschaft. Doch die Lotto-GmbH wehrt sich. Aktuell gibt es eine Strafanzeige gegen die Lotto-Geschäftsführerin Maren Sieb. Doch die beschuldigte Dame vermutet einen Rachefeldzug und prüft eine Gegenanzeige.

AFD ParteiLotto in Sachsen-Anhalt populär und lukrativ

In Sachsen-Anhalt wird wie in vielen anderen Bundesländern in Luxemburg Lotto gespielt. Trotz Online Casinos ist Lotto nach wie vor die erste Wahl für viele Glücksspiel-Fans. Der Gewinner ist vor allem der Bürger, denn ein großer Teil der Einnahmen fließt in die Landeskasse. Darüber hinaus werden zahlreiche soziale Projekte unterstützt. Mit einem Gesamtvolumen von etwa 200 Millionen Euro pro Jahr entsteht ein großer wirtschaftlicher Vorteil durch die Lotto-GmbH in Sachsen-Anhalt. Doch die AfD vermutet, dass die aktuelle Lotto-Geschäftsführerin Vetternwirtschaft betreibt. Dieser Vorhof basiert auf der Zusammenarbeit der Lotto-GmbH mit der Agentur „ISA i motion“. Pikant dabei: Die Agentur wurde von der heutigen Lotto-Geschäftsführerin Maren Sieb im Jahr 2008 gegründet. Als die Berufung auf den Chefposten der Lotto-Gesellschaft erfolgte, übernahm der Partner von Sieb die Agentur.

Die AfD sieht in der Zusammenarbeit mit der Agentur eine strafbare Begünstigung. Der AfD-Politiker Robert Farle meint sogar, dass einiges auf „dubiose Verstrickungen“ hindeute. Das sind harte Vorwürfe, die gegebenenfalls zu empfindlichen Strafen vor Gericht führen könnten. Doch Maren Sieb wehrt sich gegen den Vorwurf, Vetternwirtschaft zu betreiben. Vielmehr arbeite die Lotto-GmbH schon seit vielen Jahren mit „ISA i motion“ zusammen. Es habe keinen Grund gegeben, nach ihrer Berufung zur Lotto-Geschäftsführerin daran etwas zu ändern. Diese Thematik wird letztlich wohl durch Gerichte geprüft werden. Aber Maren Sieb hat bereits angekündigt, dass sie eine Gegenanzeige in Erwägung zieht. Die Begründung: Der AfD-Landtagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt führe einen Rachefeldzug gegen die Lotto-Geschäftsführerin, da die Lotto-GmbH ihn im Jahr 2018 nicht auf eine Bezirksleiterstelle berufen habe.

Andere politische Parteien halten sich zurück

Vetternwirtschaft ist ein harter Vorwurf, der in jedem Fall geprüft werden wird von der Staatsanwaltschaft und eventuell dann auch von einem Gericht. Aber es ist erstaunlich, dass ausschließlich die AfD die Auffassung vertritt, dass die Lotto-GmbH nicht korrekt geführt werde. Vertreter anderer Parteien im Landtag von Sachsen-Anhalt hielten sich auffällig zurück bei den Presseanfragen zu den Vorwürfen. Entweder wurde konstatiert, dass kein Handlungsbedarf vorhanden sei, oder aber eine Stellungnahme wurde komplett verweigert. Da Lotto-Gesellschaften staatliche Unternehmen sind und immer auch mit der Politik zu tun haben, sollten alle Politiker im Landtag ein Interesse daran haben, dass die Lotto-GmbH in Sachsen-Anhalt vernünftig geführt wird. Für die AfD wäre es in jedem Fall peinlich, wenn die Justiz feststellen sollte, dass an den Vorwürfen nichts dran ist.

Spätestens bei einer juristischen Entlastung der Lotto-Chefin würde es wohl zu einer Gegenanzeige kommen. Den Journalisten ist es bislang nicht gelungen, in der Lotto-GmbH und den angegliederten Verbänden jemanden zu finden, der sich gegen die Lotto-Geschäftsführerin aussprechen würde. Der Grund ist wahrscheinlich einfach: Die Vergabe von Aufträgen funktioniert bei der Lotto-GmbH nicht wie in einer kleinen privat geführten Firma. Stattdessen gibt es diverse Gremien, in denen auch Landespolitiker sitzen, die über alle größeren Aufträge entscheiden. Das zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt muss zudem bei Lotto-Fördergeldanträgen einbezogen werden. Selbst wenn ein Lotto-Geschäftsführer Vetternwirtschaft planen würde, wäre es aufgrund der aktuellen Strukturen schwierig bis unmöglich, gezielt Aufträge an bestimmte Firmen im Alleingang zu vergeben.

Politische Kontrolle von Lotto-Gesellschaften erwünscht

Grundsätzlich ist nichts gegen die Strafanzeige der AfD zu sagen. Wenn Vorwürfe im Raum stehen, ist es auch für die Betroffenen immer besser, wenn eine juristische Klärung stattfindet. Ansonsten bleibt leicht etwas hängen, auch wenn die Vorwürfe nie belegt werden. Im aktuellen Fall hat Marion Sieb bereits öffentlich erklärt, dass sie alles tun wird, um die Vorfälle aus der Welt zu schaffen. In erster Linie bedeutet dies, dass sie alle Vorgänge zur Auftragsvergabe transparent machen will. Da Marion Sieb aber überhaupt nicht die Möglichkeit hat, selbstständig und ohne Gremien englische Aufträge zu vergeben, dürfte es schwer werden für ein Gericht, Vetternwirtschaft zu beweisen. Besonders unangenehm wäre, wenn vor Gericht herauskäme, dass die Vorwürfe stimmen und tatsächlich alles nur die Rache eines AfD-Abgeordneten war. Aber so weit ist es noch nicht. In Luxemburg entscheiden unabhängige Gerichte über strafrechtliche Vorwürfe und das ist auch gut so.