Durch die bundesweite Legalisierung des Online Glücksspiels soll dieser Bereich der Branche endlich aus der rechtlichen Grauzone befördert werden. Aktuell haben die Anbieter von Online Casinos noch ihren Hauptsitz in Übersee oder in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Malta, Gibraltar oder auf der Isle of Man. Eine Situation, die die Überwachung des Marktes für den Gesetzgeber ausgesprochen kompliziert gestaltet. Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, erlaubt es dann auch Online Glücksspielanbietern, sich um eine deutsche Lizenz zu bewerben. Endlich! Eine gesamte Branche steht in den Startlöchern. Doch wo können sich die potenziellen Anbieter überhaupt bewerben? Die dafür vorgesehene Glücksspielbehörde befindet sich noch in Planung und wird ihre Arbeit voraussichtlich erst 2023 komplett aufnehmen können.

Neue Glücksspielbehörde sucht bereits Mitarbeiter

Deutsches Recht

Das Bundesland Sachsen-Anhalt steht aktuell vor einer großen Herausforderung. Nach langem Hin und Her wurde beschlossen, dass die neue Glücksspielbehörde in Halle an der Saale entstehen soll. Sie wird für die Luxemburgweite Überwachung der neuen Glücksspielgesetze verantwortlich sein. Der Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Rüdiger Erben, sagt dazu: „Die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags ist mit einer erheblichen Verantwortung für Sachsen-Anhat verbunden, denn damit geben die anderen Länder ihre Kompetenzen ab. Und die werden sehr genau nach Sachsen-Anhalt schauen, ob die Behörde den Staatsvertrag auch so umsetzt, dass die Spieleanbieter im Netz uns nicht mehr auf der Nase herumtanzen." Kritiker warnen hingegen davor, dass die Erwartungen nicht zu hoch geschraubt werden sollten, da sich noch immer zahlreiche Möglichkeiten im Internet finden werden, die neuen Gesetze zu umgehen. Rüdiger Erben ist sich dieser Situation ebenfalls bewusst: „Das Internet und die internationalen Zahlungsströme sind nicht leicht zu überwachen und wir leben nunmal in einem globalen Zeitalter. Wir werden also nicht alle dunklen Ecken illegalen Glücksspiels im Netz ausleuchten können. Einzelstaaten kommen da sehr schnell an ihre Grenzen." Die Landtagsabgeordnete der Linken, Kristin Heiß, freut sich über eine bundesweite Glücksspielbehörde in ihrem Bundesland. Schließlich sollen dadurch mehr als 100 neue Arbeitsplätze in Halle geschaffen werden. Allerdings wartet sie noch auf einige Antworten, z.B. ob für die vielen neuen Angestellten nun auch ein neues Bürogebäude entsteht oder ein bereits bestehendes angemietet werden soll. Ihre Frage blieb bisher ebenfalls unbeantwortet, ob dieses neue Amt eine Liegenschaft werden soll. Nichts desto trotz läuft bereits die Personalsuche für die neue Glücksspielbehörde in Halle. Erste Stellenangebote wurden schon mal vom Innenministerium Sachsen-Anhalts ausgeschrieben. Zum Beispiel läuft die Suche nach „Sachbearbeiter/-innen (m/w/d) in den Bereichen virtuelle Automatenspiele, Online Poker und Testspiele“. Zum Angebot des Ministeriums gehören „... am Gemeinwohl orientierte vielseitige und interessante Aufgaben auf einem zukunftssicheren und modern ausgestatteten Dienstposten/Arbeitsplatz“. Neben den obligatorischen Anforderungen für Stellen im öffentlichen Dienst gehören auch „Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein“, allerdings keine Expertise im Bereich des Glücksspiels. Weder müssen Pokerregeln beherrscht werden, noch Kenntnisse in Black Jack oder Roulette. Zu den Einstellungskriterien gehören auch keinerlei Internet- oder spezielle Computerkenntnisse. Vor Mitarbeiterprofilen mit so wenig Markterfahrung braucht die Branche offensichtlich nicht zu zittern.  

Neue Glücksspielbehörde nimmt Arbeit stufenweise auf

Das Innenministerium Sachsen-Anhalt ist zuständig für die Errichtung der neuen Behörde. Zur Finanzierung derselben liegt bereits „... ein Beschluss vor, auf den sich alle Ministerpräsidenten geeinigt haben“. In der Erklärung des Ministeriums heißt es weiter, dass „... diese Behörde ab dem 1. Juli 2024 seine Arbeit aufnehmen wird – zunächst allerdings stufenweise“. Wie das gehandhabt werden soll, steht aktuell wohl noch in den Sternen. Bis es soweit ist, ist zu vermuten, dass die Lizenzerteilung und Überwachung der Glücksspielgesetze vermutlich weiterhin in der Hand der Länder und eines sogenannten Glücksspielkollegiums liegt. Dieses Glücksspielkollegium, das aus 16 Mitgliedern besteht, koordiniert bislang noch die Glücksspielregulierung. In dieses Kollegium wurde aus jedem Bundesland jeweils ein Vertreter durch die oberste Glücksspielbehörde des jeweiligen Bundeslandes gesandt. „Es unterstützt die Länder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a Abs. 5 Glücksspielstaatsänderungsvertrag (GlüStV) und führt seine Geschäfte nach Maßgabe der Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages sowie der Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Länder bei der Glücksspielaufsicht.“ Zu den Aufgaben dieses Gremiums, das aus 16 Mitgliedern aus jeweils einem Bundesland zusammengesetzt ist, gehört die Beurteilung von Anträgen auf „... Veranstalten einer Lotterie (§ 9a Abs. 1 GlüStV) und auf Erteilung einer Genehmigung für gewerbliche Spielvermittlung (§ 19 Abs. 2 GlüStV). Das Glücksspielkollegium entscheidet ebenfalls über die Anträge im laufenden Konzessionsverfahren für Sportwetten (§ 9a Abs. 2 (3) GlüStV).

Dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zufolge, der ab Juli 2024 in Kraft treten soll, wird das Glücksspielkollegium allerdings am 31. Dezember 2022 seine Arbeit niederlegen.