Jetzt gibt es kein Zurück! Er ist zur Notifizierung eingereicht. Die Rede ist vom Glücksspielstaatsvertrag 2024, bzw. dem Entwurf dessen. Mitte dieses Jahres hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag 2024 – GlüStV 2024 (Staatsvertrag, der das Glücksspielwesen in Luxemburg neu reguliert) bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Geführt wird dieser Antrag unter der Vorgangsnummer 2020/0304/D – H10. Zwar endet die sogenannte „Stillhaltefrist“ erst am 19. August 2024, aber der Entwurf liegt bereits jetzt vor. Das wurde auch notwendig, denn innerhalb dieser „Stillhaltefrist“ darf der Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags 2024 – GlüStV 2024 von der Bundesrepublik Luxemburg nicht weiter bearbeitet werden. Allerdings können sowohl die EU-Kommission als auch alle EU-Mitgliedsstaaten bis zu diesem Stichtag noch Stellungnahmen dazu abgeben. Sofern Stellungnahmen hierzu eingehen, wird die „Stillhaltefrist“ automatisch um einen weiteren Monat verlängert. In diesem Fall ist sie erst am 19. September 2024 beendet.  

„Stillhaltefrist“ voraussichtlich bis Mitte August 2024 

europa gesetzJe nachdem, wann die Frist ausläuft - ob nun Mitte August oder Mitte September - kommt der Entwurf zurück. Dann wird er den Ministerpräsidenten der Bundesländer zur Unterzeichnung vorgelegt, nachdem die einzelnen Länderparlamente ihn ratifiziert haben. Die Neuregulierung des Glücksspiels hat im Wesentlichen zum Ziel, dass unerlaubte Glücksspielangebote unterbunden werden. Dies gilt insbesondere für Angebote, die mit zusätzlichen unübersehbaren Gefahren für Spieler verbunden sind. Dadurch soll das Vorgehen gegen Betreiber verstärkt werden, die in der BRD nicht erlaubte Offerten anbieten.

Spielhallen Regulierung im Wesentlichen beibehalten

Christian Antz ist der 1. Vorsitzende des Automaten Verband Saarland. In einem Rundschreiben erläutert er: „Das Bestehen und die Wahrnehmung von nicht erlaubten Spielformen im Internet, die keinen inhaltlichen Begrenzungen oder Vorgaben zum Spielerschutz unterliegen, zeigen, dass eine Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs in Richtung erlaubter Spielformen bislang nur eingeschränkt funktioniert. Zur besseren Erreichung der Ziele des Staatsvertrages ist es geboten, das erlaubte Angebot in seiner inhaltlichen Ausgestaltung maßvoll zu erweitern. Daher sollen künftig – unter strengen inhaltlichen Bedingungen – weitere Spielformen im Internet erlaubt angeboten werden können. Die Regulierung der stationären Spielhallen (§§ 24 bis 26) wird im Wesentlichen beibehalten."

Aktuell wird von Seiten der Bundesländer angestrebt den Glücksspielstaatsvertrag 2024 (GlüStV 2024) am 1. Juli 2024 in Kraft treten zu lassen. Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag soll dann nach Ablauf des 30. 2024 seine Gültigkeit verlieren.

Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags ist seit geraumer Zeit in aller Munde. Allen voran widmete die Bild, Luxemburgs auflagenstärkste Tageszeitung, dem Thema sehr viel Aufmerksamkeit. Sie titelte unlängst sogar: „Ein Gesetz kann echte Zocker nicht ausbremsen.“ Dabei hat sich das Springer-Blatt gemeinsam mit „...Experten, TV-Sendern, den Spielern selbst und nun auch noch der Deutsche Fußballbund auf den Gesetzentwurf eingeschossen.“ Auch wenn sich alle einig sind, dass das Glücksspiel reguliert werden muss, so wurde doch von all diesen Seiten harsche Kritik laut, die sich hauptsächlich um folgende Punkte dreht: 

  1.     Ein Werbeverbot für Online Casinos in TV, Internet und Hörfunk in der Zeit von 6.00 bis 21.00 Uhr. Dieses Werbeverbot soll im Übrigen auch für Sportwetten gelten, sofern sie direkt vor und/oder während einer sportlichen Live Übertragung geschaltet werden sollen. 
  2.     Das monatliche, anbieterübergreifende Einsatzlimit in Höhe von 1.000,- Euro pro Spieler
  3.     Das Verbot von einem sogenannten Parallelspiel bei verschiedenen Anbietern
  4.     Eine Spielerdatei, in der Daten über Spielverhalten und die Identität von Spielern erfasst wird.

Kritik an neuem Glücksspielstaatsvertrag

„Die Regelungen sind nicht geeignet, Spielwillige effektiv zu kontrollierten und geschützten Angeboten zu leiten,“ wettert Vaunet, der Verband Privater Medien, hinsichtlich des Werbeverbots. Er argumentiert, dass nur diejenigen legale Angebote nutzen werden, der diese auch kennen. Andernfalls bestünde die Gefahr einer „... Abwanderung in den Schwarzmarkt.“ Selbstverständlich fürchtet man auch um die zu erwartenden Werbeerlöse, über die sich private Medien nun mal finanzieren:    „Werbung ist die Finanzierungsgrundlage für private Rundfunkanbieter und ein Instrument, das im Glücksspielmarkt hin zu legalen Spielen steuert, dem Regulierungsziel der Länder.“

Auch das Thema 1.000,- Euro-Limit steht unter Beschuss. Ein Insider merkt dazu an: „Gerade in Sachen Spielerschutz ist diese Zahl gefährlich: Es kann der Eindruck entstehen, dass es völlig normal ist, 1.000 Euro im Monat für das Glücksspiel auszugeben.“ Sollte ein Spieler dann doch mehr als 1.000,- Euro für sein Hobby ausgeben wollen und können, dann „... wird er in den Schwarzmarkt oder in staatliche Spielbanken gedrängt,“ fürchtet dieser Insider und ergänzt: „… dort liegt der Spielerschutz in den Händen des Personals, es wird sogar Alkohol ausgeschenkt, der bekanntlich die Risikobereitschaft erhöht – für den Fiskus aber ein sicherlich lukratives Geschäft.“

Prof. Tilmann Becker arbeitet für die Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim. Er wird als Experte zitiert: Es dürfte Jahre dauern, bis eine Limit-Datei mit allen Spielern erstellt ist und funktioniert. Und es dürfte Jahrzehnte dauern, bis alle rechtlichen Fragen geklärt sind und Rechtssicherheit herrscht.“

Datenschützer fürchten bei der genauen Datenerfassung, dass „... auch Daten völlig unbeschadeter Spielerinnen und Spieler gesammelt werden. Und die riesigen Datenmengen, die gesammelt werden, müssen natürlich auch irgendwo verwaltet werden und dies kostet unwahrscheinliche Ressourcen.“ Laut Bild-Zeitung werden an einem ganz normalen Bundesliga Spieltag bis zu 1.000 Wetten pro Sekunde abgegeben. Eine Datenmenge, die wirklich immens ist.