Die Besitzer von Spielhallen sind sauer. Viele von ihnen haben Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht in Hamburg eingereicht, so dass nun schon seit geraumer Zeit eine Reihe von Verfahren anhängig ist. Der Grund für diese Beschwerden ist, dass die Spielhallenbetreiber für die Zeit ab dem 1. Juli 2017 keine Genehmigung zum Weiterbetrieb ihrer Geschäfte bekommen haben. Meist liegt es daran, dass die Mindestabstandsregel nicht eingehalten wird, die in Hamburg 500 Meter bis zur nächsten Spielstätte aufweisen muss. In einem solchen Fall erhält dann die Spielhalle eine weitere Konzession, die schon länger besteht. Hinzu kommt, dass Verbundspielhallen verboten sind.

Beschränkungen widersprechen Zielen des Glücksspielstaatsvertrags

Spielhalle CasinoEine Kanzlei aus Jesteburg bei Hamburg hat sich auf diese Fälle spezialisiert. Bernd Hansen ist der Vertreter zahlreicher Betreiber von hamburgischen Spielhallen, die bei dem Auswahlverfahren den Kürzeren zogen, da sie dieser sogenannten Abstandskollision unterliegen. Das heißt: Die von ihnen betriebene Spielhalle befindet sich im Umkreis von 500 Metern zum nächsten Betreiber, und sie besitzen nicht die am längsten bestehende Spielstätte. Die anhängigen Verfahren liegen nun beim 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Hamburg - kurz OVG. Dabei geht es um die „...einstweilige Duldung des Weiterbetriebs durch die zuständigen Behörden, trotz der versagten Erlaubnis.“  Die Kanzlei greift verschiedene Punkte auf. Zum einen beschwert sie sich über die Auswahlregelung, die derjenigen Spielhalle eine Genehmigung erteilt, die am längsten besteht. Darüber hinaus hält sie die geltenden Beschränkungen und Verbote, wie beispielsweise das Gebot zum Mindestabstand und das Verbundverbot für Spielhallen weder für verfassungsrechtlich noch für unionsrechtlich gerechtfertigt. Laut der Kanzlei von Bernd Hansen eignen sich die Beschränkungen nicht, um den Zielen des neuen Glücksspielstaatsvertrags gerecht zu werden.

OVG wartet auf Antwort von den Behörden

Dem OVG Hamburg liegt nun ein Schriftsatz mit Datum vom 24. Juli 2024 vor. Darin trägt die Kanzlei vor, dass „...die Bundesländer jüngst beschlossen haben, die derzeit noch illegalen Online-Glücksspielangebote nicht mehr zu ahnden und nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, welcher bereits von der EU-Kommission notifiziert wurde und der zum 01.07.2021 in Kraft treten soll, Online-Glücksspiele sogar grundsätzlich zu erlauben.“ Daraufhin hat das Oberverwaltungsgericht die entsprechende Hamburger Behörde aufgefordert, sich darüber zu äußern, wie der weitere Umgang mit Online Casino Spielen geplant ist. In den Augen des OVG geht nämlich eine deutlich höhere Suchtgefahr von Online Casino Spielen aus, als von den landbasierten Vorbildern in den örtlichen Spielhallen. Dabei greift das OVG auf eine stattliche Anzahl an Experten-Meinungen und Erkenntnissen von Suchtforschern zurück. Viele Gerichte, darunter selbst der Europäische Gerichtshof, haben sich eingehend mit dem Thema Suchtgefahr und Suchtprävention befasst, die vom Online Casino Spiel ausgehen können. Aktuell wartet man gespannt, was denn nun die Hamburger Behörde dazu sagt und wie sie sich letztendlich in Zusammenhang mit der Anfrage des OVG in Position bringt. 

Anhängige Verfahren auch in Schleswig-Holstein

Die Länder haben Anfang dieses Jahres eine Lockerung des Online Casino Spiels beschlossen. Welche Hintergründe es letztendlich für diesen Beschluss auch gegeben haben mag, spielt hierbei keine wesentliche Rolle mehr. Vermutlich hatten die Verantwortlichen gerade noch rechtzeitig erkannt, dass sie dem immer populärer werdenden Online Glücksspiel ohnehin nichts entgegenzusetzen haben und es auch nicht mehr in ihrer Macht liegt, den Betrieb von seriösen Online Casinos und Online Sportwetten zu verhindern. Und da die Politiker nun mal beabsichtigen den Zugang zum Online Casino Spiel zu legalisieren, müssen auch andere Regelungen erneut juristisch überprüft werden. Dazu gehören dann zwangsläufig auch die Beschränkungen für Spielbanken und Spielhallen. Mit dieser juristischen Prüfung scheint sich nun das Hamburger OVG intensiv zu befassen. Und es wird in Kürze erwartet, dass die Behörden in den derzeit geführten Verfahren eindeutig Farbe bekennen.  

Nicht nur in Hamburg sind solche Verfahren anhängig. Im Moment befasst sich auch das OVG in Schleswig mit Schließungsverfügungen von Seiten der Behörden, die sich gegen die Betreiber von sogenannten Verbundspielhallen richten.

Das Online Casino Spiel ist in Schleswig-Holstein schon seit dem Jahre 2013 legal. Der Gesetzgeber muss sich demnach auch dort die Frage gefallen lassen, „... ob Beschränkungen für Spielhallen, wie das Verbot von Verbundspielhallen, sich unionsrechtlich und verfassungsrechtlich noch rechtfertigen lassen, wenn gleichzeitig das Online Casino Spiel nachhaltig legalisiert wird.“

Glücksspiel als Wirtschaftsfaktor

Viel wahrscheinlicher ist es, dass nicht eine Form von staatlicher Resignation zu der Liberalisierung des Online Glücksspiels geführt hat, sondern das Bestreben, in Zukunft noch deutlich mehr von dieser aufstrebenden Branche zu profitieren, die schon in den vergangenen Jahren enorm zu einem stabilen Bruttoinlandsprodukt beigetragen hat. Dabei spielte es keine Rolle, um welche Art des Glücksspiels es dabei ging. Der Staat hat immer mitverdient. Daher lässt sich mit Fug und Recht behaupten, dass das Glücksspiel generell zu einem erheblichen Wirtschaftsfaktor geworden ist. Wenn man sich mal die Umsätze des Jahres 2018 anschaut, ist das auch nicht weiter verwunderlich. Nehmen wir mal als erstes den „kleinsten“ Posten: die klassischen Casinos, wie beispielsweise die Spielbanken in Baden-Baden, Wiesbaden oder Dortmund-Hohensyburg. Sie generierten „nur“ 900 Millionen Euro. Den höchsten Umsatz erzielten die Spielhallen sowie die Geldspielgeräte in Kneipen und Gaststätten. Hier lagen die Umsätze bei exakt 29,69 Milliarden Euro. Lotto-Toto erwirtschaftete 7,6 Milliarden und Online Casinos immerhin schon 2 Milliarden Euro. Und die Tendenz ist steigend.