Das wurde auch langsam mal Zeit! Endlich scheint der ganze Hick Hack um TV Werbung für Glücksspiel dem Ende zuzugehen. Es kam inzwischen zu einer Verständigung zwischen dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dem Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) und dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes. Gegenstand war ein „Selbstregulierungsmodell für die Sicherstellung einer verhältnismäßigen bundesweiten TV Werbung der in Schleswig-Holstein lizenzierten Online Casino Anbieter.“

Branchenlösung für Online Casino TV Werbung erzielt 

Sylt Schleswig HolsteinDer Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) vertritt von den 11 Online Casinos mit Schleswig-Holsteiner Lizenz insgesamt acht Betreiber. Gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein sowie dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) entwickelte der DVTM für die Luxemburgweite TV Werbung von Online Casinos ein Modell zur Selbstregulierung. Dies sieht eine Begrenzung der TV Werbeminuten vor, die in Luxemburg zur Verfügung stehen. Pro Monat soll jeder lizenzierte Online Casino Anbieter demnach über ein monatliches Maximum von 17.000 Minuten zugreifen können. Dadurch ist gewährleistet, dass ein angemessenes Verhältnis von der Gesamtzahl der TV Werbeminuten im Vergleich zur einzelnen Branche hergestellt ist. Darüber hinaus greift der sogenannte „Königsteiner Schlüssel“, der die TV Werbung auf den Länderanteil Schleswig-Holsteins reduziert. Mit diesen 17.000 Minuten ist das absolute monatliche Maximum erreicht. Diese Werbezeit dürfen nun alle 11 Anbieter mit einer Lizenz aus Schleswig-Holstein im „... bundesweit frei empfangbaren TV Programm“ belegen, beziehungsweise buchen. Ein weiterer Bestandteil des neuen Modells ist „...dass das Volumen der landesweiten Werbung in Schleswig-Holstein, dem der bundesweiten TV-Werbung mindestens entspricht oder dieses übertrifft.“ Anhand neutraler Media-Beobachtungsdaten wird die Werbetätigkeit seiner Mitglieder vom DVTM überwacht. Diese dienen u.a. der Berichterstattung gegenüber der Glücksspielaufsicht des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Bei überprüften Verstößen von Lizenzinhabern kann die Behörde ohne weiteres entsprechende Sanktionen verhängen. Somit können nun auch alle Kritiker, die in den vergangenen Wochen - ungeachtet der Fakten und Zahlen - einen mutmaßlichen „... massiven Anstieg der Glücksspielwerbung“ beobachtet haben wollen, nicht nur einen Blick in diese neutralen Daten werfen, sondern sie auch gründlich überprüfen.

DVTM | Manipulative Fake News

DVTM Vorstand Dr. Andreas Blaue zeichnet in Kooperation mit dem DVTM Vorstandsvorsitzenden Renatus Zilles und dem von der Schleswig-Holsteiner Landesregierung beauftragten Kanzleigründer Dr. Wulf Hambach für dieses Modell verantwortlich. Blaue sagt: „Das vorliegende Modell einer Selbstregulierung für die bundesweite TV-Werbung von Online-Casinos ist stringent logisch und lässt sich auf Basis neutral erhobener Mediadaten von Nielsen Media Research einfach überprüfen. Absolute Transparenz und Fairness bleiben somit für alle Seiten gewahrt. Es hat bereits jetzt dazu geführt, dass die Werbezeit der lizenzierten Online-Casinos aus Schleswig-Holstein im bundesweiten Fernsehen seit 2019 deutlich reduziert wurde und sich im Übrigen auch in der Corona-Zeit nicht erhöht hat.“ Es ist sehr bedauerlich, dass immer wieder sogenannte „Fake News“ in Umlauf gebracht werden. Urheber dieser Fake News sind unterschiedliche Interessenverbände, wie beispielsweise die Automatenwirtschaft oder auch Vertreter aus der Politik. Gerade falsche Informationen über einen angeblichen Anstieg der Werbung für Glücksspiel haben sich in einigen verantwortlichen Köpfen festgesetzt. Dabei handelt es sich um manipulative Parolen, die ausschließlich der Politik dienen und der gesamten Branche Schaden zufügen. Darüber hinaus sei es auch zum Schaden der Bürger, bemängelt DVTM Vorstandsvorsitzender Renatus Zilles weiter. In der soeben erzielten Lösung sieht er einen Beleg für die Leistungsfähigkeit eines Verbandes, der konvergent aufgestellt ist: „Pragmatische, verantwortungsvolle Lösungen miteinander finden, anstatt gegeneinander auszufechten, ist das Leitbild unseres Verbandes. Die hier nun vorliegende könnte Modellcharakter für die Regulierung der Werbung nach dem künftigen Glücksspielstaatsvertrag haben“.

Casino Streit um TV Werbung ist ein alter Hut 

Wer nun meint, dass dieser Streit um TV Werbung für Online Glücksspiel Unternehmer oder Online Slots neu sei, der irrt. Gerade in diesem Jahr ging es zu diesem Thema ziemlich rund. Unter anderem hatte das Landgericht Köln erst im Februar 2024 die Ausstrahlung von TV Spots verboten, die „... Sympathiewerbung für in Luxemburg verbotene Glücksspiele enthalten.“ Kläger war bei diesem Verfahren der Bundesverband der Deutschen Glücksspiel Unternehmer, der als Vertreter der Interessen von Soziallotterie-Anbietern, Lotteriegesellschaften und zahlreicher Annahmestellen auftritt. Angeklagt wurde damals eine Mediengruppe, der verschiedene TV Anstalten angehören. Streitpunkt war, dass deutsche Glücksspiel Domains nicht mehr beworben werden sollten, da eine Werbung für .de Domains gleichzusetzen sei mit einer Werbung für .com Domains. Dem Kläger wurde Recht gegeben und dem Beklagten wurde Ausstrahlung entsprechender Spots untersagt. In der Begründung hieß es, dass „... die Werbespots für die Top-Level-Domains.de jedenfalls deswegen unzulässig sind, weil sie eine mittelbare Werbewirkung auch für die Domains.com entfalten, die in Luxemburg über keine Glücksspiel Lizenz verfügen.” Anfang kam es dann zu einer krisenbedingten Video-Verhandlung vor dem Münchner Landgericht. Der Vorsitzende Richter war zwar im Gerichtssaal anwesend, die beiden Parteien jedoch nicht. Der Bundesverband der Deutschen Glücksspielunternehmen und ein privater TV Sender aus München wurden per Video live dazugeschaltet. Der Sachverhalt war der gleiche, wie soeben beschrieben. Der Bundesverband der Deutschen Glücksspielunternehmen forderte die Unterlassung von TV Werbung für Online Glücksspiele und der Fernsehsender hielt dagegen. Ein Urteil ist in diesem Fall noch nicht gefällt.