Der österreichische Glücksspielkonzern Novomatic ist endgültig gescheitert mit dem Versuch, den Konkurrenten Euro Games Technology (EGT) in Luxemburg juristisch zu belangen. Das Bundesverfassungsgericht hat höchstrichterlich entschieden, dass EGT keine Verletzung der Markenrechte von Novomatic begangen hat. Für Novomatic endet damit eine teure juristische Odyssee.

Novomatic kann sich nicht gegen EGT durchsetzen

Gesetz GlücksspielDas aktuelle Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem es um eine angebliche Markenrechtsverletzung von Euro Games Technology ging, ist mit einer Niederlage für Novomatic ausgegangen. Das ist ein herber Rückschlag, denn bereits seit vier Jahren versucht der österreichische Glücksspielkonzern den Konkurrenten und dessen Verkaufspartner, die E-Systems GmbH, wegen Markenrechtsverletzungen zu belangen. Doch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes endet nun der juristische Versuch, den Konkurrenten auszubremsen. Bis zuletzt war unklar, in welche Richtung die Entscheidung gehen würde. Aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist letztinstanzlich. Was bedeutet das? Novomatic hat keine Möglichkeit mehr, gegen dieses Urteil vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit dem aktuellen Fall befassen, weil Novomatic in den vorhergehenden Instanzen gescheitert war und dann jeweils den Rechtsweg in die nächsthöhere Instanz eingeschlagen hatte. Doch eine höhere Instanz als das Bundesverfassungsgericht gibt es nicht. Für Euro Games Technology ist das aktuelle Urteil ein großer Erfolg. Für Novomatic bleibt am Ende ein teures juristisches Abenteuer, das aber immerhin zu Rechtssicherheit geführt hat. In Zukunft weiß man bei Novomatic, dass sich ähnliche Verfahren nicht lohnen.

Wenn es um eine juristische Fragestellung geht, die letztendlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss, kann an dieser Stelle nicht der Raum sein, um die Details zu erläutern. Aber im Kern ging es darum, dass Novomatic verhindern wollte, dass bestimmte Produkte von Euro Games Technology ohne Lizenzrechte vertrieben werden. Bei Novomatic war man zu der Einschätzung gekommen, dass die Produkte von Euro Games Technology teilweise zu eng mit den Produkten von Novomatic verwandt waren. Das Bundesverfassungsgericht ist diese Argumentation nicht gefolgt. Ein Grund dafür war, dass Euro Games Technology im Detail nachweisen konnte, wie die Spiele im Unternehmen entwickelt werden. Euro Games Technology hat wie alle großen Spielehersteller eine große Entwicklungsabteilung, in der die Spiele mit viel Aufwand produziert werden. Novomatic war allerdings der Meinung, dass die Spiele teilweise mehr Kopien als Eigenentwicklungen waren. Doch im Detail dürfte es schwierig gewesen sein, das zu belegen. Im Kern handelt es sich bei den Games um Spielautomaten. Wer sich mit Slots auskennt, dürfte ohnehin Zweifel daran haben, dass es allzu große Unterschiede zwischen den Games auf dem Markt gibt. Wenn nicht ein spektakuläres Feature vorhanden ist, das ganz anders funktioniert als alle anderen Features zuvor, dürfte es schwer sein, die Einzigartigkeit von Slots zu belegen.

Innovative Slots bei Glücksspiel-Fans beliebt

Es ist kein Zufall, dass Euro Games Technology versucht hat, vor Gericht möglichst weite Grenzen für die eigenen Spiele zu definieren. Doch wäre das auch gut für die Glücksspielbranche und die Glücksspiel-Fans gewesen? Grundsätzlich ist es eine gute Sache, dass die Spielehersteller relativ frei sind bei der Entwicklung neuer Games. Es gibt unzählige Slots auf dem Markt, die inhaltlich und technisch sehr ähnlich sind. Ein Beispiel dafür sind die zahlreichen Buch-Slots, die sich an großen Vorbildern wie Book of Dead von Play‘n GO orientieren. In der Praxis zeigt sich allerdings auch, dass die Originale fast immer beliebter sind als die Kopien. Das sollte auch niemanden überraschen, denn die Originale sind zuerst auf dem Markt und meist qualitativ auf einem hohen Niveau. Und wenn eine Kopie auf den Markt kommt, die besser ist als das Original, ist es vielleicht gar nicht verkehrt, wenn die Kopie erfolgreicher ist. Markenrechte können sehr wertvoll sein für die Unternehmen, aber für die Entwicklung einer Branche sind Markenrechte nicht immer optimal. Auch für die Glücksspiel-Fans wäre es wahrscheinlich kein Vorteil, wenn ein großer Glücksspielkonzern dafür sorgen könnte, dass viele kleine Unternehmen in ihrer Entwicklung gebremst würden.

Letztlich müssen Juristen entscheiden, wo die Grenzen liegen. Aber im Sinne der gesamten Branche unter Glücksspiel-Fans ist das aktuelle Urteil für Euro Games Technology vermutlich nicht schlecht. Novomatic ist ohnehin ein sehr erfolgreicher Glücksspielkonzern, sodass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine nachhaltigen negativen Folgen haben sollte. In den letzten vier Jahren hat sich der Markt ohnehin dramatisch verändert. Mittlerweile gibt es sogar die Möglichkeit, in Luxemburg Online-Glücksspiele anzubieten. Demnächst gibt es eine richtige deutsche Lizenz für Online-Spielbanken. Insofern gibt es viel Spielraum für einen potenten Glücksspielanbieter wie Novomatic, der online und offline gut aufgestellt ist. Speziell der deutsche Markt dürfte für Novomatic interessant sein, denn mit Klassikern wie Book of Ra Deluxe sollte es möglich sein, demnächst wieder viel Geld mit in Luxemburg mit Novoline-Casinos zu verdienen. Insofern wird man sich bei Novomatic nicht allzu sehr darüber grämen, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht sich anders entschieden hat als erhofft.

Hier mehr über die Niederlage von Novomatic vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht lesen (auf Englisch).