Es geht weiter: Die Schweiz hat erneut Webseiten gesperrt. Insgesamt betrifft es 45 weitere Betreiber von Online Glücksspiel. Auf die schwarze Liste der eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) kamen diesmal 33 zusätzliche Seiten und die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) erachtete 12 Seiten als nicht vertrauenswürdig. Damit befinden sie sich diese 45 Anbieter quasi in „guter Gesellschaft“, denn zuvor wurden auch schon solche Giganten der Branche wie beispielsweise Interwetten oder bet-at-home gesperrt. Basis für diese Sperrungen ist der erste Absatz des Artikels 86 im Schweizer Geldspielgesetz. Darin steht zu lesen: „Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind“.

Seit August neue Namen auf der Sperrliste 

Casino GeschlossenIn der Schweiz nicht zugelassene Online Glücksspielangebote werden seit Juli 2019 durch das Inkrafttreten des Schweizer Geldspielgesetzes von den eidgenössischen Behörden auf Herz und Nieren geprüft. Seit September letzten Jahres existieren sogenannte Sperrlisten, in denen die Namen ausländischer Websites geführt werden, die in der Schweiz den Status „illegal“ besitzen. Zu Beginn standen bereits rund 100 Einträge in diesen Listen, die nun regelmäßig aktualisiert werden. Im Januar dieses Jahres traf es insgesamt 35 zusätzliche Websites, und im März wurden sie nochmal um 40 ergänzt. Vor vier Monaten erst wurden außerdem noch 61 neue Websites in den Sperrlisten aufgenommen und jetzt folgen 45 weitere, deren Sperrungen von den Schweizer Fernmeldedienstanbietern umgesetzt werden müssen. Ende August dieses Jahres wurden auch einige Online Casinos in die Sperrliste der ESBK eingetragen, die eine Lizenz aus Malta erhalten haben. Darunter befinden sich u.a. duxcasino.com, amunra.com sowie slotwolf.com. Mit bitcasino.io ist auch ein in Curacao lizenziertes Online Casino dabei. Auf der Comlot Sperrliste finden sich u.a. forzza45.com, vulkanbet.com, 22bet8.co und meridianbet.com wieder.

Neues Geldspielgesetz dank Volksentscheid

Per Volksentscheid hatten die Eidgenossen im März 2012 für eine Überarbeitung der Glücksspielgesetze gestimmt. Vorgestellt wurde das neue Schweizer Geldspielgesetz dann erstmalig im April 2014. Die finale Fassung löste im Juli 2019 den Vorgänger ab - ein Gesetz, das bereits seit 1923 mehr oder weniger unverändert in Kraft war. Dies erlaubte den Betrieb von Glücksspiel und Glücksspiel-Webseiten ausschließlich Lotterien, die in den einzelnen Schweizer Kantonen zugelassen waren.  

Mit dem neuen Geldspielgesetz wurde plötzlich alles anders. Online Casinos, die in der Schweiz keine Zulassung erhalten hatten, wurden kurzerhand gesperrt. Zu Anfang kämpften die Behörden noch mit erheblichen technischen Schwierigkeiten, doch nach einigen Monaten hatten sie diese im Griff. Die Verantwortlichen schoben der Umsetzung den Schwarzen Peter zu. „Am Anfang haben tatsächlich einige Fernmeldedienstanbieter technische Schwierigkeiten angetroffen“, rechtfertigte sich damals die Kommunikationsbeauftragte der Eidgenössischen Spielbankenkommission, Marjorie Perusset und betonte, dass die ESBK keine Informationen über weitere Probleme hatte. Vielmehr wies sie darauf hin, dass sie sehr viele Reaktionen von Spielern erhielten: „Meist von solchen, die von der Gesetzesänderung keine Kenntnis hatten oder nicht wussten, dass das von ihnen benutzte Spiel nicht erlaubt war“.

Am längsten machte die Umleitung auf die „Stopp-Seite“ Probleme, die von der ESKB eingerichtet wurde. Über einen langen Zeitraum war sie nicht kontinuierlich stabil. Dort werden die Spieler darüber informiert, dass es in der Schweiz keine Bewilligung für die Geldspielangebote des durch sie aufgerufenen Online Casinos gibt. Wörtlich heißt es: „Es besteht keine Gewähr für eine sichere, transparente und sozialverträgliche Spielabwicklung“. Aus diesem Grund sei auch der Zugang zu der entsprechenden Website gesperrt. Parallel werden die legalen Angebote beworben, die von der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission und der Eidgenössischen Spielbankenkommission zugelassen sind.

Kritiker warnten bereits frühzeitig

Widerstand hinsichtlich der Netzsperren regte sich schon ganz früh im Parlament. „Bürgerliche Jungparteien ergriffen in der Folge das Referendum gegen die Vorlage,“ schrieb beispielsweise der Tagesanzeiger. Übrigens erhielt das Komitee des Referendums finanzielle Unterstützung von ausländischen Anbietern. Dennoch bekam das neue Geldspielgesetz im 2018 insgesamt knapp 73 % Ja-Stimmen von den eidgenössischen Stimmberechtigten. Vergeblich warnte damals das gegnerische Lager vor einem Präzedenzfall: „Wenn Netzsperren gegen Online Spielangebote erst in Kraft sind, ist weiteren Beschränkungen im Internet Tür und Tor geöffnet.“ Kritik hagelte es auch von Seiten der traditionellen Schweizer Casinos. Sie beschwerten sich über die harten Lizenzbedingungen und darüber, dass es ausgesprochen schwer sei, bei den geltenden Verordnungen neue Spiele zu integrieren. Die Verantwortlichen beeindrucken solche Aussagen recht wenig. Sie haben ganz andere Sorgen. U.a. bereitet ihnen die Frage Kopfschmerzen, wie es verhindert werden kann, dass die eingeführten Netzsperren so relativ einfach umgangen werden können. Die Berner Universität hat dazu eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass bis zu 250 Millionen Schweizer Franken pro Jahr für Online Glücksspiele ins Ausland fließen.

Online Poker im Vorteil

Schon vor Inkrafttreten des neuen Schweizer Geldspielgesetzes hatte sich eine Reihe von internationalen Online Casinos vom eidgenössischen Markt zurückgezogen. Dies geschah auf Anraten der Schweizer Behörden und verfolgte das Ziel, sich eine Option aufrecht zu erhalten, die es ermöglicht, in Zukunft mit Schweizerischen Spielbanken zu kooperieren, die im Besitz einer Lizenz für das Online Glücksspiel sind. Besonders profitieren davon seriöse Casino Anbieter von Online Poker. Das Schweizer Geldspielgesetz legt nämlich fest, dass Pokerspiele unter bestimmten Auflagen von Schweizer Spielbanken über ausländische Plattformen angeboten werden dürfen.