Video-Verhandlung zum TV-Werbeverbot für Online Casinos
Es ist ein einmaliger Vorgang in der Rechtsgeschichte. Vor dem Münchner Landgericht I wurde erstmals eine Verhandlung über das Verbot von Online Casino TV Werbung per Videoschaltung geführt. Der Gegenstand der Klage ist dagegen nicht einmalig, gab es in der Vergangenheit dazu doch schon andere Verfahren. Aber das Prozedere der Verhandlung war es dann doch. Ein Umstand, der der aktuellen Krise geschuldet ist. So war der Vorsitzende Richter im Gerichtssaal anwesend, die beiden Parteien, auf der einen Seite der Bundesverband der Deutschen Glücksspielunternehmen und auf der anderen Seite ein privater Fernsehsender mit Sitz in München, wurden per Video Live-Schaltung zum Verfahren zugeschaltet. Und worum ging es in der Verhandlung? Der Kläger, in diesem Fall der Bundesverband der Deutschen Glücksspielunternehmen, fordert, dass der Sender nicht mehr für nicht bundesweit erlaubte Online Casinos und Online Automatenspiele werben darf. Der Beklagte argumentiert dagegen, dass die Online Casinos in Schleswig-Holstein erlaubt seien und dies auch kenntlich gemacht würde. Zudem seien die Aufsichtsbehörden nicht gegen die beworbenen kostenlosen Spieleseiten eingeschritten. Ein Streit, der nicht ganz neu ist und auch Zündstoff für die Zukunft birgt. Noch ist kein Urteil gefällt worden, aber dieses wird mit Spannung erwartet.