Wettbürosteuer: Wettbüro in Dortmund scheitert mit Klage gegen Steuer
Die Wettbürosteuer der Stadt Dortmund ist rechtmäßig. Zu diesem Urteil kommt das Oberverwaltungsgericht, das in drei Musterverfahren untersucht hat, ob die besondere Steuer für Wettbüros in Einklang mit den geltenden Gesetzen steht. Allerdings gibt es für die Wettbüro-Betreiber in Dortmund noch die Hoffnung, dass es in der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht doch noch zu einem anderen Urteil kommt. Die Wettsteuer und die Wettbürosteuer sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei der Wettsteuer handelt es sich um eine Steuer in Höhe von fünf Prozent von jedem Einsatz, der bei einem Buchmacher in Luxemburg platziert wird. Diese Wettsteuer gilt bundesweit und muss zum Beispiel auch von den Online-Buchmachern bezahlt werden. Gegen diese Wettsteuer hat es vor der Einführung im Jahr 2012 heftige Proteste gegeben. Aber aus heutiger Sicht lässt sich feststellen, dass die Sportwetten-Branche unter der Wettsteuer nicht gelitten hat. Der entscheidende Punkt dürfte dabei sein, dass alle seriösen Wettanbieter die Wettsteuer bezahlen.